Kurzinformationen zur Kammer und KZV Hamburg
Die Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts im Rahmen ihrer Selbstverwaltung eine Institution zur Vertretung aller Hamburger Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte.
Die Zahnärztekammer Hamburg vertritt die Interessen aller in Hamburg tätigen Zahnärzte. Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Zahnärzte sind damit selbst in der Lage, eigentlich staatliche Aufgaben, die die Berufsausübung betreffen, wie etwa die zahnärztliche Weiterbildung oder die Ausbildung von qualifiziertem Praxispersonal, selbst und damit sachnäher und kostengünstiger als der Staat zu erledigen.
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