Schutzkonzepte in Gesundheitseinrichtungen
Prävention, Erkennung und Intervention sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt sowie Grenzverletzungen in Einrichtungen der Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen.
In medizinischen und psychotherapeutischen Einrichtungen oder Praxen für Kinder und Jugendliche werden Ärzteschaft, Pflegekräfte, die psychotherapeutischen und weiteren Fachkräfte tagtäglich mit Signalen oder Anhaltspunkten für körperliche, sexualisierte und/oder seelische Gewalt oder andere Formen von Kindeswohlgefährdung konfrontiert. Dabei wird davon ausgegangen, dass die jeweils eigene Einrichtung ein Schutz- und Kompetenzort für alle behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen ist. Aber was, wenn dieser Ort selbst zum Tatort wird? Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat dies aufgegriffen und die Richtlinie zum Qualitätsmanagement im November 2020 erweitert. Es sind nun alle vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen ambulanten und teil-/stationären Einrichtungen der Gesundheitsversorgung verpflichtet, sich mit der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten für besonders vulnerable Personengruppen – und hier insbesondere für Kinder und Jugendliche – zu befassen.
Die von der Landeskonferenz Hamburg ausgearbeitete Handreichung zur Erstellung von Schutzkonzepten soll die verantwortlichen Führungs- und Fachkräfte aller Hamburger Gesundheitseinrichtungen dabei unterstützen, Schutzkonzepte zu entwickeln und umzusetzen, damit Schutz- und Kompetenzorte nicht zu Gefahrenzonen oder gar Tatorten für Kinder und Jugendliche werden. „Das Undenkbare denkbar machen“ – ist ein oft zitierter Satz bei Schutzkonzepten, der auch hier handlungsbegleitend sein soll.
Über die Handreichung
Diese Handreichung soll eine Orientierung zum Aufbau eines für Ihre Einrichtung passenden Schutzkonzeptes geben.
Sie soll Sie dabei unterstützen, ein Gespräch über Schutzkonzepte in der eigenen Gesundheitseinrichtung zu initiieren und einrichtungsspezifische Schutzkonzepte zu entwickeln oder fortzuschreiben.
Sie soll Sie zusätzlich darin bestärken, dass eine fortlaufende und kritische Auseinandersetzung mit Fragen des Kinderschutzes in Ihrer eigenen Einrichtung ein Qualitätsmerkmal darstellt.
Die Handreichung richtet sich an alle Gesundheitsorganisationen in Hamburg, die Kinder und Jugendliche versorgen. Da es sich um strukturelle Präventions- und Interventionsmaßnahmen handelt, sind hier insbesondere die Leitungsverantwortlichen auf allen Hierarchieebenen angesprochen.
Durch den Beschluss vom 16. Juli 2020 und das Inkrafttreten der Änderung in § 4 der Qualitätsmanagement- Richtlinie am 17. November 2020 sind alle Gesundheitseinrichtungen, die Kinder und Jugendliche versorgen, verpflichtet, sich gezielt mit der Prävention von und Intervention bei sexualisierter, körperlicher und seelischer Gewalt zu befassen (Beschluss [g-ba.de]).
Diese Handreichung dient als Einstieg in die Entwicklung bzw. Weiterentwicklung Ihres Konzeptes und arbeitet daher bewusst mit (offenen) Leitfragen, die Ihnen eine Orientierung geben sollen.
Denn: Ein Schutzkonzept ist kein „fertiges Produkt“, sondern ein fortwährender Prozess in Organisationen. Ihr eigenes Schutzkonzept lebt daher erst durch Ihre organisationsinterne Auseinandersetzung mit dem Thema.
Diese Handreichung ist für alle Einrichtungen des Gesundheitswesens in Hamburg entwickelt worden und muss daher an Ihre einrichtungs- und trägerspezifischen Gegebenheiten angepasst werden.
Letzte Aktualisierung: 24.01.2024