Der Eintrag ins Zahnarztregister
Nach Ableistung der zweijährigen Vorbereitungszeit können Sie bei der KZV Hamburg einen Antrag auf Eintragung in das Zahnarztregister stellen, sofern sich Ihre Meldeadresse in Hamburg befindet.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen:
- Geburtsurkunde
- Personalausweis/Reisepass
- Approbationsurkunde
- ggf. Promotionsurkunde
- ggf. Anerkennungsurkunde für die Fachgebietsbezeichnung
- Beschäftigungsnachweise seit der Approbation
- SEPA-Lastschriftmandat für den monatlichen Festbetrag (derzeit 50,-- EUR)
Die Eintragung in das Zahnarztregister erfolgt erst, wenn alle erforderlichen Unterlagen incl. der Eintragungsgebühr bei der KZV Hamburg eingegangen sind.
Empfehlung bei einem ausländischen Staatsexamen und zahnärztlichen Tätigkeiten:
Die Anerkennung von ausländischen Staatsexamen und zahnärztlichen Tätigkeiten im Ausland unterliegt einer individuellen Prüfung. Das gilt auch für das Studium im EU-Ausland. Lassen Sie sich daher unbedingt vor Antragstellung von uns beraten.