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Der Vorstand der Zahnärztekammer Hamburg

Foto, v.l.: Dr. Thomas Clement, Dr. Kathleen Menzel, Konstantin von Laffert, Dr. Maryla Brehmer, Dr. Jan Bregazzi

Auszug aus Hamburgisches Zahnärztegesetz vom 1. Dezember 1983:

§ 26 Zusammensetzung des Vorstands

  1. Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden (Präsident), seinem ständigen Vertreter (Vizepräsident) und drei Beisitzern. Er wird in geheimer Wahl aus der Mitte der Kammerversammlung gewählt.
  2. Die Amtszeit des Vorstands beträgt vier Jahre. § 20 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus, findet eine Ersatzwahl statt. Der Vorstand bleibt nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Wahl eines neuen Vorstands im Amt.
  3. Das Nähere über die Wahl, über die Ersatzwahl für vorzeitig ausgeschiedene Vorstandsmitglieder und über die Vertretung im Falle der Verhinderung des Präsidenten und Vizepräsidenten regelt die Satzung. Eine Neuwahl des Vorstands ist schon vor Ablauf der Amtszeit vorzunehmen, wenn zwei Drittel der Mitglieder der Kammerversammlung dies verlangen.

§ 27 Aufgaben des Vorstands

  1. Der Vorstand führt die Geschäfte der Zahnärztekammer, soweit nicht Gesetz oder Satzung etwas anderes bestimmen.
  2. Der Präsident vertritt die Zahnärztekammer.
  3. In Angelegenheiten des Versorgungswerks vertritt auch der Vorsitzende des Versorgungsausschusses des Versorgungswerks, im Verhinderungsfall sein Stellvertreter, die Zahnärztekammer.
  4. Urkunden, die die Zahnärztekammer vermögensrechtlich verpflichten sollen, müssen von zwei Vorstandsmitgliedern, darunter dem Präsidenten oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet werden. Urkunden, die die Zahnärztekammer in Angelegenheiten des Versorgungswerks vermögensrechtlich verpflichten sollen, müssen von zwei Mitgliedern des Versorgungsausschusses, darunter dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter, unterzeichnet werden.

Orga-Schemata der Kammer

Wie ist die Zahnärztekammer aufgebaut - hier gibt es Antworten. Mehr

Die Personen

Präsident: Konstantin von Laffert

Referate

  • Außenvertretung der Kammer
  • Gesetze/Satzungen/Ordnungen
  • Hochschule
  • Praxisführung/QM
  • Qualität
  • Arzneimittel

Vize-Präsidentin: Dr. Kathleen Menzel

Referate

  • Vertretung des Präsidenten
  • Finanzen
  • Junge Mitglieder/Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Qualitätszirkel
  • Fachschaft

Mitglied des Vorstands: Dr. Thomas Clement

Referate

  • GOZ
  • Patientenberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Fortbildung

Mitglied des Vorstands: Dr. Maryla Brehmer

Referate

  • Mitarbeiterinnen/Auszubildende
  • Berufskunde

Mitglied des Vorstands: Dr. Jan Bregazzi

Referate

  • Alterszahnmedizin
  • Prävention
  • Röntgen
  • Fachsprachen-/Gleichwertigkeitsprüfung
  • Weiterbildung
  • Freie Berufe

Hinweis

Sofern auf unseren Seiten männliche Personenbezeichnungen verwendet werden, gelten sie auch in der weiblichen Form. Diese Maßnahme dient ausschließlich der besseren Lesbarkeit.