Warum Bezirksgruppen und Obleute?
Grundlagen der Errichtung von Bezirksgruppen und die Aufgaben der Obmänner sind im Hamburgischen Kammergesetz für die Heilberufe (HmbKGH), der Satzung und der Wahlordnung zu finden.
Aufgaben der Obleute
Die Obmänner, die alle vier Jahre bei der Kammerwahl neu gewählt werden, sind die Vertreter der Interessen der Bezirksgruppen in der Delegiertenversammlung und unterstützen den Vorstand bei der Erfüllung seiner Aufgaben. Sie sind Vermittler zwischen den Bezirksgruppen und der Delegiertenversammlung und sollen in den Bezirksgruppenversammlungen über die Arbeit der Zahnärztekammer berichten und Anregungen und Beschlüsse aus den Bezirksgruppen der Delegierten bzw. dem Vorstand unterbreiten.
Bezirksgruppen
Über die örtliche Abgrenzung der Bezirksgruppen beschließt die Delegiertenversammlung entsprechend § 4 der Wahlordnung spätestens einen Monat vor Bekanntgabe der Wahl. Die Bezirksgruppen sollen eine gleichmäßige Vertretung der Kammerangehörigen gewährleisten.
Zugehörigkeit zur Bezirksgruppe
Die Zugehörigkeit zu einer Bezirksgruppe ist ebenfalls in der Wahlordnung geregelt. Zu einer Bezirksgruppe gehören diejenigen Zahnärzte, die in dem Bezirk niedergelassen sind sowie unselbständige und beamtete Zahnärzte und freiwillige Mitglieder, die im Bezirk wohnen. Freiwillige Mitglieder, die nicht in Hamburg wohnen, werden der Bezirksgruppe zugeordnet, der sie zum Zeitpunkt ihres Fortzuges aus Hamburg angehörten. Auswärts wohnende, aber in Hamburg unselbständig oder als Beamte tätige Zahnärzte gehören der Bezirksgruppe an, in deren Bezirk sich ihre Arbeitsstätte befindet.
Es kann sich daher durch Umzug oder Veränderungen in der Berufsausübung im Laufe der Mitgliedschaft die Zugehörigkeit zu einer Bezirksgruppe ändern. Wenn Sie nicht sicher sind, zu welcher Bezirksgruppe sie gehören, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin in Mitgliederverwaltung, Mirja Bahlhorn.