Zulassung
Mit der Zulassung erwirbt der Vertragszahnarzt das Recht, an der vertragszahnärztlichen Versorgung von gesetzlich krankenversicherten Patienten teilzunehmen und die erbrachten Leistungen über die KZV Hamburg abzurechnen.
Die persönliche Zulassung als Vertragszahnarzt wird für einen bestimmten Praxissitz erteilt; eine Zulassung für einen Ortsteil oder ähnliches ist nicht zulässig.
Grundsätzlich ist die vertragszahnärztliche Tätigkeit persönlich in eigener Praxis auszuüben.
Dabei bieten sich folgende Praxisformen an:
- Einzelpraxis
- Berufsausübungsgemeinschaft am selben Ort (BAG)
- Berufsausübungsgemeinschaft an unterschiedlichen Orten (ÜBAG)
- auch KZV-übergreifend (ÜBAG)
- Praxisgemeinschaft (PG)
- Zweigpraxen
Über die einzelnen Möglichkeiten der Berufsausübung in unterschiedlichen Praxisformen beraten Sie gern unsere zuständigen Mitarbeiter.
Darüber hinaus können Sie auch gern eine individuelle Niederlassungsberatung in Anspruch nehmen. Die Beratung ist kostenfrei.