Refinanzierung von TI-Komponenten, Stand: 7/2023
Die alte Refinanzierungsvereinbarung wurde zum 30.06.2023 beendet und das Bundesministerium für Gesundheit hat neue Regelungen zur Finanzierung festgelegt. Künftig erhalten Sie monatliche Pauschalen deren Höhe sich nach der Praxisgröße und den bislang erhaltenen Finanzierungen richtet. Über die Beantragung/Voraussetzungen der neuen Pauschalen informieren wir Sie zeitnah.
Bestehende Ansprüche, die vor dem 01.07.2023 entstanden sind (z.B. Installation vom PTV 5) können noch nach der bisherigen Refinanzierungsvereinbarung über das KZV-Online-Portal beantragt werden.
Verfügbare, zertifizierte und zugelassene Geräte:
- E-Health-Terminal:
- Ingenico Healthcare GmbH (ORGA 6141 online)
- Cherry GmbH (eGK Tastatur) - Mobile Kartenterminals:
- Ingenico Healthcare GmbH (ORGA 930 M)
- Cherry GmbH (Cherry St-1530)
- Zemo EDV Handels GmbH (ZEMO VML-GK2)
Die Refinanzierung von mobilen Kartenlesegeräten ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die von der Anzahl der Besuchsleistungen bzw. den Abschluss von Kooperationsverträgen abhängen. - Konnektoren:
- Firma CGM (KoCo-Box MED+)
- RISE-Konnektor
- VSDM-Konnektor der secunet Security Networks AG - SMC-B: Ausschließlich über das KZV-Onlineportal zu beantragen. Anbieter sind:
- Bundesdruckerei
- T-Systems
- medisign - Technische Grundvoraussetzung: funktionierender Internet-Zugang mit Anschlussmöglichkeit für den Konnektor in Ihrer Praxis.