Hamburger Zahnarztzahlen / Bedarfsplan
Die KZV Hamburg ermittelt mit Stand 31.12. eines jeden Jahres die Hamburger Zahnarztzahlen und stellt bis zum 30.06. des Folgejahres einen Bedarfsplan (Planungsblatt B = Zahnärztliche Versorgung, Planungsblatt C = Kieferorthopädische Versorgung) auf, über den der Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen beschließt.
Beschluss des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen vom 28.06.2024:
"Nach Prüfung der Bedarfszahlen des Bedarfsplanes, Stand 31.12.2023, beschließt der Landesausschuss, dass eine bestehende oder drohende Unterversorgung nach § 16 Z-ZV für keinen Planungsbereich festgestellt wird.
Bedarfsplanung-Richtlinie Zahnärzte und Planungsblätter B und C
Letzte Aktualisierung: 16.07.2024