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Das Portal für Zahnärzte
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AKTUELL (09/2024) SMC-B für Privatpraxen

 

Privatpraxen können zukünftig auf Wunsch alle Komponenten erhalten, um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) nutzen zu können. Eine Verpflichtung besteht jedoch nicht. 

Mit der Institutionskarte (SMC-B), können sich Praxen als berechtigte Teilnehmer an der TI identifizieren. Privatzahnärztinnen und Privatzahnärzte müssen ihre Tätigkeit von der zuständigen Zahnärztekammer bestätigen lassen, um die SMC-B zu erhalten. Voraussetzung ist der Besitz eines elektronischen Heilberufeausweises (eHBA). 

Kurzanleitung:

  • Falls noch nicht vorhanden, muss der eHBA beantragt werden. Nähere Informationen dazu finden Sie weiter unten im Text

  • Antrag stellen für SMC-B beim Vertrauensdienstanbieter D-Trust. Antragstellung 

Achtung: Bitte beantragen Sie bei der SMB-C den Kartentyp „Institutionskarte für weitere Organisationen ärztlicher Leistungserbringereinrichtungen“. Im nächsten Schritt können Sie die „Betriebsstätte Privatzahnarzt“ auswählen.  Weitere Informationen von der gematik dazu finden Sie hier.  

  • Selbstauskunft zur Überprüfung der Identität ausfüllen (hier) und per Mail an mitgliederverwaltung@zaek-hh.de zurücksenden.

  • Nach Überprüfung erhalten Sie von der Zahnärztekammer Hamburg eine E-Mail mit einem Bestätigungsschreiben, welches Sie per E-Mail an die gematik weiterleiten (kartenherausgabe@gematik.de). 

  • Die gematik überprüft die eingereichten Unterlagen und gibt den Antrag bei der D-Trust frei

Zahnärztinnen und Zahnärzte mit Kassenzulassung erhalten die SMC-B weiterhin über die Kassenzahnärztliche Vereinigung. Genauere Informationen finden Sie hier

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WICHTIG für bereits beantragte und ausgelieferte Ausweise: Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise und Anleitungen des VDA zur Initialisierung und Freischaltung des Ausweises, insbesondere ggf. hierfür vorgegebene Fristen!

D-Trust bietet beispielsweise ein sehr umfangreiches und gut gestaltetes Support- und Hilfeportal an:

https://www.bundesdruckerei.de/de/Service-Support/Service/Elektronischer-Heilberufsausweis-eHBA

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eHBA für Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte

Ab sofort können Zahnärztinnen und Zahnärzte in Hamburg den elektronischen Zahnarztausweis / elektronischen Heilberufsausweis (eZAA/ eHBA) beantragen.

Der elektronische Heilberufsausweis besitzt derzeit alle Funktionen eines Sichtausweises, zusätzlich verfügt er über einen Chip für die elektronische Signatur. In den nächsten Jahren wird er in der Praxis nach und nach z.B. für folgende Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur (TI) erforderlich sein:

Durch die geplante elektronische Vernetzung zwischen Versicherten, Zahnärzten, Fachärzten, Krankenhäusern und Apotheken soll eine bessere medizinische Versorgung der Patienten erreicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH

Aktuell sind folgende Unternehmen als VDA (Vetrauensdiensteanbieter) zugelassen bzw. im Zulassungsverfahren:

 

  • D-Trust GmbH (Bundesdruckerei) - zugelassen
  • T-Systems International GmbH - zugelassen
  • Medisign GmbH - zugelassen
  • SHC Stolle & Heinz Consultants GmbH & Co. KG - zugelassen

 

Produktion & Kosten des HBA

Herausgeber elektronischer Zahnarztausweise sind die Zahnärztekammern. Diese prüfen nach Antragstellung die persönlichen Daten und das Berufsattribut und erteilen Produktionsfreigabe. Produziert wird die personenbezogene Chipkarte von sogenannten Vertrauensdiensteanbietern (VDA), die den Ausweis mit den notwendigen Zertifikaten und Schlüsselmaterial ausstatten. Die Leistungen der VDA sind generell kostenpflichtig. Anbieter, Preise und Konditionen:

 

AnbieterKosten je Ausweis  Inkl. 19% MwStHochgerechnet auf 5 Jahre inkl. MwSt.GültigkeitMindestvertragslaufzeitIdent-Verfahren
D-Trust
(Bundesdruckerei)
500,00 €500,00 €5 Jahre5 Jahre, keine vorzeitige Kündigung möglich

PostIdent

POS Ident durch einen Mitarbeiter von CGM

Medisign G2

100,00 € / Jahr

+ einmalig 34,00 €

534,00 €5 Jahre2 Jahre, danach je Jahr kündbarPostIdent
T-Systems25,00 € / Quartal500,00 €5 Jahre2 Jahre, danach je Jahr kündbarPostIdent
SHC Stolle & Heinz Consultants99,96 € / Jahr
24,99 € / Quartal
499,80 €5 Jahre2 Jahre, danach je Jahr kündbarPostident

Stand: 01.03.2021 / Quelle: BZÄK

Bitte informieren Sie sich auf den Seiten der VDA aktuell über die Kosten und Vertragsbedingungen.

Um den eHBA als Signaturkarte elektronisch nutzen zu können, benötigen Sie ein Kartenlesegerät, Software und der in der Praxis befindliche Konnektor muss durch ein Update zum eHealth-Konnektor aufgerüstet werden. Lassen Sie sich von Ihrem IT-Dienstleister, dem VDA oder Ihrem Praxisverwaltungssystemhersteller beraten. Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf der Seite der KZBV.

Die KZBV und der GKV-Spitzenverband haben eine Refinanzierungspauschale für den eHBA vereinbart. Diese beträgt einmalig 233 Euro und wird von der KZV ausbezahlt, sobald ihr die Information über die Freischaltung der Zertifikate eines eHBA vorliegt. Wenn Sie bei der Antragstellung der Datenweitergabe an die KZV Hamburg zustimmen, erfolgt die Erstattung automatisch ohne besondere Antragstellung. Fragen zur Refinanzierung richten Sie bitte an die KZV Hamburg, Frau Susanne Oetzmann-Groß, Tel. 040 36 14 71 73.

 

Fristen:  Ab voraussichtlich Juli 2021 werden in der TI erste Anwendungen zur Verfügung stehen, für deren Nutzung der eHBA erforderlich ist. Ab 01.07.2021 muss die KZV einen Honorareinbehalt vornehmen, wenn bis zum 30.06.2021 die vertragszahnärztliche Praxis keinen, mit gültigen Zertifikaten freigeschalteten, eHBA vorweisen kann. Außerdem muss beim fehlenden Nachweis auch die SMC-B Karte gesperrt werden, damit ist keine Prüfung der eGK mehr möglich.

Und so erhalten Sie einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) / elektronischen Zahnarztausweis (eZAA):

1. Vorbereitungen:

Sie benötigen einen Computer mit Internetzugang, einen Drucker und ein aktuelles Pass-/Portraitfoto (für D-Trust zwingend digital!)

Haben sich Änderungen im akademischen Titel oder Namen ergeben, die der Zahnärztekammer noch nicht mitgeteilt wurden? Dann nehmen Sie bitte vor der Beantragung und Durchführung des Post-Ident Verfahrens Kontakt mit der Mitgliederverwaltung auf:

Mirja Bahlhorn, Tel. 733 40 5-37

2. Antrag im Internet ausfüllen

Sie wählen den VDA aus, bei dem Sie Ihren eHBA/eZAA bestellen möchten und geben auf der jeweiligen Website Ihre Bestellung auf.

Wir geben keinen persönlichen Antragsschlüssel aus. Wählen Sie daher immer die Option „ohne Antragsschlüssel fortfahren“ bzw. „ohne Vorbefüllung fortfahren“.

Sie haben jederzeit die Möglichkeit, die Antragstellung zu unterbrechen und die bereits eingegebenen Daten zwischen zu speichern. In diesem Fall wird Ihnen vom VDA am Bildschirm ein Zugangs- oder Vorgangsschlüssel angezeigt, den Sie bitte ausdrucken oder aufschreiben. Mit Hilfe dieses Schlüssels können Sie zu einem späteren Zeitpunkt die Eingabe fortsetzen. Der Vorgang sollte innerhalb von 6 Wochen fortgesetzt und beendet werden, sonst werden die Daten automatisch gelöscht.

Nachname, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort und Meldeanschrift müssen unbedingt so angegeben werden, wie sie in Ihrem Ausweisdokument eingetragen sind. Im Laufe des Antragsverfahrens müssen Sie sich persönlich bei einer Postfiliale identifizieren lassen (PostIdent-Verfahren). Unstimmigkeiten oder Fehler in den Daten verzögern den Antragsprozess.

D-Trust: Während der Antragstellung muss ein digitales Pass-/Portraitfoto hochgeladen werden.

T-Systems und medisign: Haben Sie während der Antragstellung kein digitales Passfoto hochgeladen, kleben Sie nun bitte ein Passfoto auf die dafür vorgesehene Fläche auf.

3. Zustimmung zur Veröffentlichung

Innerhalb des geschützten Netzwerks der Telematikinfrastruktur des Gesundheitswesens soll auch der Austausch verschlüsselter Dokumente zwischen Leistungserbringern im Gesundheitswesen (KIM) realisiert werden. Hierzu wird ein elektronisches Verzeichnis der Teilnehmer notwendig und zur Verfügung gestellt (TI-Verzeichnisdienst).

Damit Sie Ihren eHBA später auch zur Legitimation außerhalb der TI nutzen können (z.B. rechtsverbindliche Unterzeichnung von Verträgen) ist es erforderlich, dass Sie der Veröffentlichung Ihrer Daten (Zertifikate, Vor- und Nachname, ggf. Dienstanschrift) durch den VDA zustimmen.

4. Zustimmung zur Datenweitergabe an die KZV

Für die (Teil-)Refinanzierung der Kosten des eHBA, für die Nutzung elektronischer Dienste Ihrer KZV und als Nachweis für die Umsetzung der Heilberufsausweis-Pflicht können Ihre ausweisspezifischen Daten von der Zahnärztekammer direkt an die KZV weitergegeben werden. Dies ist ein weitergehender, freiwilliger Service. Dafür ist jedoch Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe erforderlich.

5. Schicken Sie den Antrag per Post an den VDA

Die Antragsunterlagen drucken Sie am Ende des Vorgangs aus und unterschreiben sie. Beachten Sie die Anleitungen der einzelnen Anbieter. Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Anlagen (Kopie des Personalausweises, bzw. Pass + Meldebescheinigung, ggf. Pass-/Portraitfoto) an den VDA.

6. Identifizierung / PostIdent-Verfahren

Die VDA arbeiten bei der Antragstellung mit dem PostIdent-Verfahren (D-Trust akzeptiert zusätzlich auch das POS-Ident durch den Vertragspartner CGM). ACHTUNG: seit 26.09.2020 neues PostIdent-Verfahren: Nach der erfolgten Bestellung eines eHBA erhalten Sie entweder einen personalisierten Link zum Portal der Deutschen Post und erhalten dort einen PostIdent-Coupon oder der PostIdent-Coupon ist Bestandteil der von Ihnen ausgedruckten Antragsunterlagen. Nur mit diesem Coupon und Ihrem Ausweisdokument gehen Sie persönlich in eine Postdienststelle und führen Sie dort das Identifikationsverfahren durch. Dies muss durch Sie persönlich geschehen und kann nicht an eine andere Person delegiert werden.

7. Prüfung der Daten durch die Zahnärztekammer und Bestätigung des Berufsattributs

Liegt Ihr Antrag vollständig beim VDA vor, kontaktiert er die Zahnärztekammer Hamburg, übermittelt Ihren Antrag und bittet um Bestätigung der im Antrag gemachten Angaben, der Mitgliedschaft und des Berufsattributs Zahnärztin/Zahnarzt.

Wir prüfen die von Ihnen im Antrag angegebenen Daten und bestätigen Ihre Mitgliedschaft und das Berufsattribut gegenüber dem VDA. Bei Abweichungen zwischen uns vorliegenden und den von Ihnen im Antrag angegebenen Daten, z.B. Schreibweise des Vor- oder Familiennamens, akademische Grade, Privatanschrift usw., kontaktieren wir Sie.

Eine Klärung müssen wir mit Ihnen persönlich durchführen, dies kann nicht an eine/n Mitarbeiter/in Ihrer Praxis delegiert werden. Falls erforderlich, werden wir von Ihnen Nachweise (z.B. Urkunden) erbitten müssen, was das Antragsverfahren verzögert. Klären Sie dieses ggf. vorher, siehe hierzu Pkt. 1 Absatz 2 (Vorbereitungen).

Sind alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt, gibt die Zahnärztekammer die Produktion der Karte beim VDA frei.

7. Auslieferung

Der VDA produziert den Heilberufsausweis und liefert ihn an Sie aus. Der VDA stellt sicher, dass Ihnen die Karte und die dazugehörigen PIN und PUK sicher und vertraulich in getrennten Sendungen zugestellt werden. Die Zustellung erfolgt zwingend an die Meldeanschrift, die im PostIdent-Verfahren anhand Ihres Personalausweises bzw. Ihrer Meldebescheinigung verifiziert wurde.

Im ersten Schritt muss dann der Erhalt der Karte und des dazugehörigen PIN-/PUK-Briefs online dem VDA bestätigt und die Karte initialisiert werden. Im zweiten Schritt, bevor Sie den Ausweis elektronisch nutzen können, müssen die Zertifikate auf der Karte freigeschaltet werden. Der VDA wird Ihnen hierzu technische Informationen zusammen mit der Karte zusenden.

Stand: 01.03.2021

 

Auf einen Blick

Finden Sie bitte hier die Kurzanleitung "10 Schritte zum eHBA'