Die Bundesregierung hat zur Vermeidung einer durch die COVID 19-Pandemie bedingten Krise für die berufliche Zukunft junger Menschen und zur Sicherung von Fachkräften das Bundesprogramm „Ausbildungsplätze sichern“ aufgelegt. Damit will die Bundesregierung auch ausbildende Zahnarztpraxen in der aktuell wirtschaftlich schwierigen Situation unterstützen und sie dazu motivieren, ihr Ausbildungsplatzangebot aufrecht zu erhalten, um jungen Menschen die Fortführung und den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung zu ermöglichen.
Die Förderung betrifft sowohl die Einstellung von Ausbildungsstartern als auch die Übernahme von Auszubildenden.
Die Antragsformulare stehen auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit zur Verfügung.
Die Zahnärztekammer Hamburg stellt Ihnen die für den Antrag erforderliche „Bescheinigung nach dem Berufsbildungsgesetz“ in ihrer Funktion als zuständige Stelle aus.
Sollten Sie eine Bescheinigung benötigen senden Sie bitte das vorausgefüllte Formular per Mail an: ausbildung@zaek-hh.de .
Weitere Informationen zu den Förderungsmöglichkeiten und Förderungsvoraussetzungen stellt Ihnen die Bundesagentur für Arbeit auf ihrer Internetseite zur Verfügung.