Direkt zu den Inhalten springen
Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Der neue Vorsorgepass „Zahn“ ist da!

Heute können wir Ihnen mit Freude den neuen Vorsorgepass für Kinder bis zu einem Alter von 6 Jahren vorstellen. Großer Dank gilt hier vor allem Prof. Dr. Ulrich Schiffner (UKE), der an der Aktualisierung des Vorsorgepasses maßgeblich beteiligt war.

Ziel dieses Passes ist es, bereits ab der Schwangerschaft auf die Zahngesundheit sowohl der Mutter als auch des Kindes aufmerksam zu machen.

Ein Grund für die Überarbeitung des Passes war die seit 2018 aktualisierte Fluoridierungsempfehlung bei Kleinkindern. Aktuell wird empfohlen ab dem Durchbruch des ersten Milchzahnes bis zum Alter von 2 Jahren zweimal täglich mit einer reiskorngroßen Menge 1000 ppm-Zahnpasta zu putzen, alternativ kann auch zweimal täglich eine erbsengroße Menge einer 500 ppm-Zahnpasta genutzt werden. Ab dem Alter von 2 Jahren empfiehlt sich dann im Anschluss das Putzen mit einer erbsengroßen Menge einer 1000 ppm-Zahnpasta zweimal täglich.

Ein weiterer Grund für die Überarbeitung des Vorsorgepasses war die Aufnahme bzw. Erweiterung der Gebührenziffern für Kleinkinder in den Leistungskatalog der GKV. So können seit dem 01. Juli 2019 bei gesetzlich krankenversicherten Kleinkindern bis zu einem Alter von 33. Lebensmonaten nunmehr drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen FU1 (a-c) durchgeführt werden.
Ergänzt werden die Früherkennungsuntersuchungen durch zwei weitere Gebührenziffern: FUPr für die praktische Anleitung der Betreuungsperson zur Mundhygiene, einmal je FU1 abrechenbar, und FLA für die Fluoridlackanwendung, bis zu zweimal halbjährlich abrechenbar. Mit Einführung der BEMA-Nr. FLA wird eine eigenständige Leistungsnummer für die Fluoridierung bei Kindern in der Altersgruppe 6.-72. Lebensmonat geschaffen. Die altbekannte IP4 gilt dann trennscharf erst ab dem 6. Lebensjahr.

Ab dem 34. Lebensmonat schließt sich die FU2 an. Sie kann dreimal im Zeitraum zwischen dem 34. und 72. Lebensmonat im Abstand von jeweils 12 Monaten abgerechnet werden. Eine halbjährliche Kontrolle des Kindes beim Zahnarzt wird empfohlen. Die FLA ist hierbei einmal halbjährlich bzw. bei hohem Kariesrisiko nach dmf-t-Index zweimal halbjährlich abrechenbar.
Bitte entnehmen Sie aus der Tabelle, welche Abrechnungspositionen in welchem Alter miteinander kombinierbar sind.

Die Zahnärztekammer Hamburg veranstaltet am 23.09.2020 einen Kurzvortrag für zahnärztliche Teams über den neuen Vorsorgepass und die Abrechnungspositionen für die Kleinsten. Weitere Informationen sowie die Anmeldung finden Sie unter
fortbildung.zahnaerzte-hh.de/kurs/9118-inter/
Der Vorsorgepass „Zahn“ liegt für Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte ab dem 1. September 2020 zur Abholung bzw. Bestellung (Abhol- bzw. Bestellprozess analog zu Bonusheften, Rezept-Formularen etc.) bei der KZV Hamburg bereit.

Des Weiteren wird von Kammer- und KZV-Seite geplant, die Vorsorgepässe auch bei Hebammen, Frauen- und Kinderärzten sowie weiteren Organisationen und über die Medien der breiten Öffentlichkeit vorzustellen und bekannt zu machen, um möglichst viele Schwangere zu erreichen und der Milchzahnkaries schon ab Schwangerschaft bzw. Neugeborenenalter entgegenzuwirken.

Erfolge auf dem Feld der Öffentlichkeitsarbeit wurden bereits Anfang des Jahres über einen Kontakt zum Kinderschutzbund erzielt. Unter dem Namen „rundum willkommen“ bietet der Kinderschutzbund mehrere Aktionen an. So werden zum einen Ordner oder Broschüren („wer-mich-begleitet“-Broschüre) an Schwangere oder junge Familien versendet bzw. verteilt, in denen sich eine Vielzahl an Informationen zu Hilfsangeboten und den Vorsorgeuntersuchungen der Kinderärzte befinden. Zum anderen wird ein kostenloser Erinnerungsservice per Post oder E-Mail durch ein „Gesundheitsmobil“ auf Straßenfesten etc. in ganz Hamburg aktiv beworben. Abgelöst wird diese „Enemene Mu - Hey, ich will zur U“-Kampagne nun von der „HanseBaby-App“ der Stadt Hamburg. Die Kampagnen sollen vor allem auch sozialökonomisch schwache Familien erreichen und an besagte Vorsorgeuntersuchungen erinnern. In Zusammenarbeit mit dem Kinderschutzbund ist es uns gelungen, die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sowohl in der „HanseBaby-App“, den „Enemene-Mu“-Erinnerungsservice als auch die Zahnärzteschaft mit 1-2 Seiten in der „wer-mich-begleitet“-Broschüre 2021/2022 mit aufnehmen zu lassen.
Mehr Informationen zu den Kampagnen finden Sie auf:
https://www.hamburg.de/hansebaby/

https://www.kinderschutzbund-hamburg.de/Downloads/DKSB_WerMichBegleitet_Broschuere_2018_05_Druck.pdf

Bitte händigen Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihren betreffenden Patientinnen den Vorsorgepass frühzeitig aus und machen Sie auf die HanseBaby-App aufmerksam, damit bestehende Vorsorgelücken zukünftig geschlossen werden.

Dr. Pamela Martin, Hamburg