Die Ausbildungsberatung für Auszubildende und für Ausbilder ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe aller Kammern. Die Aufgabe liegt insbesondere darin, Streitigkeiten rechtzeitig zu schlichten und somit das formale Verfahren vor dem Schlichtungsausschuss zu vermeiden.
Hatte die Zahnärztekammer Hamburg bislang das priorisierte Ziel, das geschlossene Berufsausbildungsverhältnis auch bei Problemen zu einem guten Ende zu führen, gelang dies, weil beide Seiten (Auszubildende und Ausbilder) ebenfalls hieran interessiert waren.
Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich die Ausbildungsberatung leider gewandelt hat. Wir stellen zunehmend fest, dass die Bereitschaft, ein Berufsausbildungsverhältnis aufzulösen, erheblich gewachsen ist. Insbesondere die Auszubildenden wissen um ihren Stellenwert und die Möglichkeit, schnell eine neue Praxis zu finden.
Diese Entwicklung entspricht einem allgemeinen Trend und wir können sie nur begrenzt beeinflussen.
Die Zahnärztekammer Hamburg möchte die Ausbildungsberatung stärken und dankt den nunmehr sechs (!) im Berufsbildungsausschuss gewählten Ausbildungsberatern für ihre Bereitschaft, sich dieser Aufgabe zu widmen. Durch die Einbindung von zahnärztlichen KollegInnen aber auch nicht-zahnärztlichen Ausschussmitgliedern in die Aufgabe kann mehr denn je eine Beratung „auf Augenhöhe“ erfolgen.
Bereits am 18.11.2020 tagten die AusbildungsberaterInnen gemeinsam mit Vorstandsmitglied Dr. Brehmer und spezifizierten die Möglichkeiten und den Ablauf des Beratungsverfahrens.
Wir hoffen, dass es uns mit den „Sechsen“ gelingt, den Anteil der erfolgreichen Beratungen und Schlichtungen zu steigern.
Dr. Maryla Brehmer
Vorstandsmitglied