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Elektronischer Heilberufsausweis / elektronischer Zahnarztausweis (eHBA / eZAA)

Der elektronische Zahnarztausweis (eZAA) ist der elektronische Heilberufsausweis (eH-BA) für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Seit dem 01. Januar 2021 ist er auch für die vertragszahnärztliche Praxis Pflicht. Die KZV muss einen Honorareinbehalt vornehmen, wenn ein gültiger eHBA mit freigeschalteten Zertifikaten bis spätestens zum 01.07.2021 nicht vorliegt. Berücksichtigen Sie bei Ihrer Zeitplanung bitte auch, dass die Zeit von Bestellung bis Auslieferung derzeit ca. 6 Wochen beträgt und ein hohes Bestellaufkommen zu erwarten ist. Für die Produktion des Ausweises sind zurzeit drei sog. Vertrauensdiensteanbieter (VDA) zugelassen: D-Trust (Bundesdruckerei), medisign und T-Systems. SHC wird in Kürze ebenfalls zugelassen werden. Alle Informationen zu den VDA auf unserer Internetseite (siehe unten).

Der Gesetzgeber sieht vor, dass der Zugriff auf medizinische Daten der elektronischen Gesundheitskarte (Versichertenkarte) nur in Verbindung mit einem eHBA erfolgen darf, der über eine Möglichkeit zur sicheren Authentifizierung und über eine qualifizierte elektronische Signatur verfügt. Daher muss gewährleistet sein, dass bei einem Zugriff auf solche Daten mit einer SMC-B die Zugreifenden selbst über einen eHBA verfügen oder von Personen autorisiert sind, die über einen solchen verfügen.

In den nächsten Jahren wird der Ausweis dann nach und nach z. B. für folgende Anwendungen in der Telematik-Infrastruktur (TI) erforderlich sein:

  • Notfalldatenmanagement (NFDM)
  • sichere Kommunikation zwischen den Leistungserbringern 
  • elektronische Fall-/Patientenakte
  • elektronischer Medikationsplan / eRezept / eVerordnung (eMP)
  • qualifizierte elektronische Signatur (QES) 
  • Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung an die Krankenkassen (eAU)

Für Januar 2021 wurde die Inbetriebnahme erster Anwendungen angekündigt. Durch die elektronische Vernetzung zwischen Versicherten, Zahnärzten, Fachärzten, Krankenhäusern und Apotheken soll eine bessere medizinische Versorgung der Patienten erreicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH.
Informationen zum Bestellvorgang und Links zu den zugelassenen Anbietern für den eHBA finden Sie auf unserer Internetseite
www.zahnaerzte-hh.de/zahnaerzte-portal/praxis/elektronischer-heilberufsausweis-ehba-ezaa/

KZBV und GKV-Spitzenverband haben eine Refinanzierungspauschale für den eHBA vereinbart. Diese beträgt einmalig 233 Euro und wird von der KZV ausbezahlt, wenn der KZV die Information über die Ausgabe eines eHBA und die Freischaltung der auf dem Ausweis vorhandenen Zertifikate vorliegt. 

Umfangreiche Informationen finden Sie auch auf der Seite der KZBV unter www.kzbv.de/elektronischer-heilberufsausweis.1365.de.html