Während die zahnmedizinischen Kooperationsverträge für stationäre Pflegeeinrichtungen erfreulichen Zuwachs aufweisen, gibt es offenbar noch eine Unterversorgung bei der Betreuung von Pflegebedürftigen, die zu Hause von Angehörigen und ambulanten Pflegediensten betreut werden. Es gibt Untersuchungen, dass nur 4% der zahnärztlichen Homepages unter dem Stichwort „Hausbesuch“ solche auch anbieten. Rein statistisch kommen auf jede Zahnarztpraxis 100 Pflegebedürftige. Aufgrund des demografischen Wandels wird sich wohl dieses Verhältnis noch verschlechtern. Offenbar bestehen jetzt zwar schon Schwierigkeiten bei der zeitnahen zahnmedizinischen Versorgung von Pflegebedürftigen in der Häuslichkeit, aber noch werden diese Schwierigkeiten erduldet. In der Zukunft wird das Thema aber deutlich mehr Bedeutung erlangen, denn die Zahnzahl pro Patient nimmt aufgrund der bisherigen Erfolge in der Prävention und Zahnerhaltung zu. Gleichzeitig werden derzeit 1,3 Mio. Implantate jährlich in Deutschland gesetzt. Der Betreuungs-Bedarf steigt. Gleichzeitig bemerken die KZVen und aufmerksame Praxen, dass die Umsätze in den Bereichen Füllungen, Extraktionen, Endo, ZE zurückgehen; Zuwächse sind nur bei den Paro- und AuB-Leistungen zu erwarten. Die Früherkennung, die Prophylaxe und die Beratung von Pflegenden sind die Bereiche, für die Praxen Konzepte entwickeln sollten.
Praktische Konzepte für die Integration von aufsuchender häuslicher Betreuung Fortbildung und Information dazu werden von den Zahnärztekammern und der Deutschen Gesellschaft für Alterszahnmedizin DGAZ angeboten. Auch die korrekte Abrechnung der AuB-Leistungen und der neuen PAR-Bestimmungen für Pflegebedürftige lassen sich erlernen und bieten durchaus wirtschaftlichen Erfolg.
Mehr Informationen zum Thema finden sich unter
https://dgaz.org/