Im November 2022 sind die Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgerufen, die Mitglieder der Vertreterversammlung (VV) der KZV Hamburg zu wählen.
Vertreterversammlung der KZV Hamburg
Die Vertreterversammlung (VV) ist das Parlament KZV Hamburg. Der Ort, an dem die Kollegenschaft über die aus ihrer Mitte gewählten Vertreter standespolitische Fragestellungen diskutiert, eine Reihe steuernder Regeln für die Arbeit in unser Stadt beschließt und ihre Kontrollfunktion über die Verwaltung ausübt.
Alle sechs Jahre besteht die Möglichkeit, die derzeit 23 Sitze in der Hamburger VV neu zu besetzen. Die neu gewählte VV entscheidet dann zunächst über die Wahl des hauptamtlichen Vorstandes und die Zusammensetzung der Gremien und Ausschüsse, die die Rahmenbedingungen für die Tätigkeit und die vertragszahnärztliche Vergütung in den Praxen gestalten.
Eine VV, die die Versorgungswirklichkeit in Hamburg über eine hohe Wahlbeteiligung widerspiegelt, ist auch ein starkes Signal an die Krankenkassen. Denn schlussendlich ist es die VV der KZV Hamburg, die die vom Vorstand in den Verhandlung mit den Krankenkassen erarbeiteten Vergütungsvereinbarungen beschließt und die Verteilung der Mittel über die Vorschläge des HVM- Vergütungsstrategie-Ausschusses plant, wie es in der laufenden Legislaturperiode z. B. bei den Beschlüssen zur außerbudgetären Betrachtung der neuen PAR-Leistungen der Fall war.
Ob es um die Notdienstordnung, die Assistenten- und Vertreterrichtlinien, die Flexibilisierung bei der Berechnung von Abschlagzahlungen zur Bewältigung der pandemiebedingten Umsatzschwankungen oder die Aussetzung der festen Verwaltungsgebühren über zwei Quartale geht: Die VV gestaltet über ihre Beschlusskompetenzen und die von ihr besetzten Ausschüsse und Gremien eine Vielzahl von Bereichen der vertragszahnärztlichen Tätigkeit für die Gesamtheit der Kollegenschaft in Hamburg.
Über die Aufgaben als Ort der standespolitischen Meinungsbildung und als Gestaltungs- und Entscheidungsparlament hinaus, begleiten und kontrollieret die VV auch die Arbeit des hauptamtlichen Vorstands und der Verwaltung in der KZV. Die VV beschließt die über den Finanzausschuss vorbereiteten Haushaltspläne und kann dem Vorstand über die Annahme der Jahresabschlüsse und Prüfberichte Entlastung für seine Arbeit erteilen.
Eine lebendige und konstruktiv kritische Vertreterversammlung ist das Forum der KZV Hamburg zur Gestaltung der Arbeitsbedingungen in unserer Stadt und braucht eine hohe Wahlbeteiligung als Ausdruck ihrer Stärke.
Die Mitglieder der Zahnärztekammer wählen ihre Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung der Zahnärztekammer Hamburg (DV) ist das wichtigste Organ der zahnärztlichen Selbstverwaltung für alle Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte. Die Mitglieder der DV werden in unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl findet alle 4 Jahre statt. Die Stimmabgabe erfolgt von Mitte Oktober bis zum Wahltag am 7. November 2022.
Alle etwa 2.500 Mitglieder der Zahnärztekammer, das heißt die Niedergelassenen wie die Angestellten, die Assistenten wie die Mitglieder im Beschäftigungsverbot oder der Elternzeit ebenso wie diejenigen, die nicht mehr berufstätig, aber freiwilliges Mitglied in der Kammer sind, sind berechtigt, zu wählen.
Die DV setzt sich aus 24 Delegierten zusammen. 12 Delegierte werden im Bezirk als Obmann bzw. Obfrau gewählt. Weitere 10 Delegierte werden für Gesamt-Hamburg gewählt. Ein weiterer Delegierter wird vom UKE und ein weiterer vom Öffentlichen Gesundheitsdienst der Freien und Hansestadt Hamburg benannt.
Der DV obliegt – ähnlich wie der VV der KZV – die Beschlussfassung über alle Satzungen und Ordnungen wie z. B. der Berufsordnung und der Weiterbildungsordnung. Sie beschließt weiter über die Jahresabschlüsse von Kammer und Versorgungswerk, die Wahl des Vorstandes wie der Mitglieder in den Ausschüssen und Kommissionen sowie der Gutachter und der ehrenamtlichen Richter. Darüber hinaus beschließt die DV über grundsätzliche Fragen der Aufgaben der Kammer und der Berufsausübung.
Was heißt das konkret? In der nächsten Sitzung befasst sich die DV mit der neuen Ausbildungsverordnung zur ZFA, den Wahlen zum Prüfungsausschuss ZFA, den Jahresabschlüssen und der vom Vorstand vorgelegten Neufassung des von vielen Praxen unterschriebenen Ehrenkodexes der Hamburger Zahnärzteschaft.
Neben den gesetzlichen Aufgaben ist die DV der Ort lebendiger politischer Diskussion der Delegierten. Die DV beginnt mit dem Bericht des Präsidenten über den im Anschluss typischerweise intensiv diskutiert wird.