Gemäß § 79 Abs. 1 SGB V ist bei den Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen ein hauptamtlicher Vorstand zu bilden. Dieser besteht nach § 9 Absatz 1 der Satzung der KZV Hamburg aus drei Mitgliedern.
Bewerbungen für ein Amt als Vorstandsmitglied sind bis zum 31.07.2022, unter Beifügung von aussagekräftigen Unterlagen, zu richten an:
Kassenzahnärztliche Vereinigung Hamburg,
Herrn Dr. Buchholtz
Vorsitzender der Vertreterversammlung
Postfach 11 12 13
20412 Hamburg
Bewerbungen, die nach Ablauf dieser Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Dr. Stefan Buchholtz
Vorsitzender der Vertreterversammlung der KZV Hamburg