Große, wichtige Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Im November 2022 sind alle Hamburger Zahnärzte aufgerufen, die Delegiertenversammlung der Kammer und die Vertreterversammlung der KZV neu zu wählen. Eine hohe Wahlbeteiligung bei beiden Wahlen ist wichtig, damit die gewählten Zahnärztinnen und Zahnärzte bestmöglich und mit einem klaren Mandat vieler die Belange aller Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte bestmöglich vertreten können. Warum aber gibt es überhaupt diese beiden Körperschaften?
Der Staat erbringt nicht alle öffentlichen Aufgaben, die er prinzipiell wahrnehmen müsste, selbst. Per Gesetz kann der Staat die Erledigung bestimmter Aufgaben an verschiedene Instituitionen delegieren. Dabei wählt der Staat typischerweise diejenigen zur Erledigung dieser Aufgaben, die mit der Materie eng verbunden und vertraut sind und dadurch größeren Sachverstand als er haben. Der Staat übt dann nur noch eine rechtliche Aufsichtsfunktion aus, erteilt jedoch keine fachlichen Weisungen.
Er achtet auf die Einhaltung von Gesetzen und den Satzungen, die sich die jeweiligen Institutionen – in unserem Falle die Selbstverwaltungen – gegeben haben.
Der Staat hat sich allerdings das Recht vorbehalten, in die Selbstverwaltung einzugreifen, wenn diese nicht funktioniert, d. h. ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben nicht nachkommt.
Beispiele für hoheitliche Aufgaben der KZV Hamburg | Beispiele für hoheitliche Aufgaben der Zahnärztekammer Hamburg |
• Sicherstellung der zahnärztlichen Versorgung der gesetzlich Krankenversicherten | • Beschlussfassung der Berufsordnung und Überwachung der Berufspflichten |
• regelmäßige Verhandlungen mit den Krankenkassen über den Leistungsumfang und die Honorierung | • Förderung derQualitätssicherung und der Fortbildung |
• Abrechnung der zahnärztlichen Leistungen mit den Krankenkassen | • Weiterbildung Kieferorthopädieund Oralchirurgie |
• Honorarverteilung an ihre Mitglieder | • Ausbildung der ZFA und derenFortbildung |
• Sicherstellung eines ausreichenden zahnärztlichen Notdienstes | • Überprüfungen ZahnärztlicheStelle Röntgen |
• Vorhaltung von Ausbildungsstellen für angehende Zahnärzte, die GKVPatienten behandeln wollen | • Errichtung des Versorgungswerke |
Der Staat hat sich allerdings das Recht vorbehalten, in die Selbstverwaltung einzugreifen, wenn diese nicht funktioniert, d. h. ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Aufgaben nicht nachkommt.
Zahnärztekammer Hamburg und KZV Hamburg erfüllen also zahlreiche hoheitliche Aufgaben, die ihnen der Gesetzgeber zugewiesen hat in der Rechtsform von „Körperschaften öffentlichen Rechts“. Zahnärztinnen und Zahnärzte sind Pflichtmitglieder dieser Körperschaften. Mit dieser Pflichtmitgliedschaft gehen gleichzeitig die Rechte einher, die Zusammensetzung der Selbstverwaltung per Wahl bestimmen zu können und sich sich selber in der Delegierten- oder der Vertreterversammlung bzw. den zahlreichen Gremien einzubringen. Je mehr Mitglieder sich engagieren und ihre fachliche Expertise einbringen, desto besser können die Selbstverwaltungen im Sinne der verbundenen Mitglieder agieren. Je mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte wählen und per Stimme die Meinung kundtun, desto breiter ist in der Hamburger Zahnärzteschaft der Konsens für das standespolitische Agieren der Körperschaften.
In den kommenden HZB-Ausgaben werden in loser Reihenfolge bis zum Wahl-Herbst 2022 die Aufgaben und Gremien der beiden zahnärztlichen Hamburger Körperschaften Kammer und KZV erklärt. Die Kammer-Briefwahl ist für den 9. November 2022 terminiert – die KZV ruft zum 21. November 2022 zur schriftlichen Stimmabgabe auf.