Große, wichtige Ereignisse werfen ihre Schatten voraus: Im November 2022 sind alle Hamburger Zahnärzte aufgerufen, die Delegiertenversammlung der Kammer und die Vertreterversammlung der KZV neu zu wählen. Eine hohe Wahlbeteiligung bei beiden Wahlen ist wichtig, damit die gewählten Zahnärztinnen und Zahnärzte bestmöglich und mit einem klaren Mandat vieler die Belange aller Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte bestmöglich vertreten können. In dieser Ausgabe werden die wichtigsten Ausschüsse und Gremien der Körperschaften vorgestellt:
Ausschüsse der Zahnärztekammer
Bei der Zahnärztekammer Hamburg werden Ausschüsse für verschiedene Themen eingesetzt. Über die Errichtung der Ausschüsse beschließt die Delegiertenversammlung. Die Mitglieder der Ausschüsse werden von der Delegiertenversammlung gewählt. Nachstehende Aufstellung gibt einen Einblick in die Aufgabenstellung einiger Ausschüsse in alphabetischer Reihenfolge:
Ausschuss für Alterszahnmedizin
Der Ausschuss für Alterszahnmedizin ist ein gemeinsamer Ausschuss von Kammer und KZV, der sich mit der zahnmedizinischen Versorgung von pflegebedürftigen Patientinnen und Patienten befasst.
Fachsprachenkommission
Die Fachsprachenkommission überprüft die für die zahnärztliche Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache von Zahnärzten.
Fortbildungsausschuss
Der Fortbildungsausschuss entwickelt Fortbildungen in allen Bereichen der Zahnheilkunde für Zahnärztinnen und Zahnärzte. Neben Tagesveranstaltungen bietet er zahlreiche Curricula an und veranstaltet jährlich einen Zahnärztetag.
Haushaltsausschuss
Der Haushaltsausschuss prüft den Haushaltsplan der Kammer für das Folgejahr und legt ihn der Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung vor.
Mitarbeiter/innen-Ausschüsse
Im Bereich der Mitarbeiter/innen gibt es viele Ausschüsse, die nicht nur mit Zahnärztinnen/Zahnärzten, sondern teilweise auch mit Mitarbeiter/innen, Dozenten/innen und Lehrer/innen besetzt sind.
Der Prüfungsausschuss ZFA führt die zweimal jährlich stattfindenden Zwischen- und Abschlussprüfungen für die ZFA durch. Weitere Prüfungsausschüsse werden für die Prüfungen der Aufstiegsfortbildungen zur ZMP, DH und ZMV gebildet.
Der Berufsbildungsausschuss befasst sich mit Angelegenheiten der Berufsbildung, zum Beispiel der Erstellung von Ordnungen für die Ausbildung wie für Aufstiegsfortbildungen.
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss überprüft den Jahresabschluss der Kammer des vergangenen Jahres und legt ihn der Delegiertenversammlung zur Beschlussfassung vor.
Sachverständigenkommission
Die Sachverständigenkommission überprüft die Gleichwertigkeit zahnmedizinischer Ausbildungen außerhalb Deutschlands und der Europäischen Union.
Schlichtungsausschuss
Der Schlichtungsausschuss kann bei Streitigkeiten zwischen Zahnärztinnen und Zahnärzten oder mit Patientinnen und Patienten von beiden Seiten angerufen werden, um eine außergerichtliche Klärung herbeizuführen.
Versorgungsausschuss
Der Versorgungsausschuss führt die Geschäfte und verwaltet das Vermögen des Versorgungswerkes.
Weiterbildungsausschüsse Kieferorthopädie und Oralchirurgie
Die Weiterbildungsausschüsse Kieferorthopädie und Oralchirurgie überprüfen den Erwerb der Kenntnisse in den Fachgebieten Kieferorthopädie bzw. Oralchirurgie und entscheiden über die Anerkennung zum Führen der Fachgebietsbezeichnung Kieferorthopädie bzw. Oralchirurgie.
Widerspruchsausschuss
Der Widerspruchsausschuss entscheidet über Widersprüche, die gegen einen Bescheid der Kammer eingelegt werden.
Zahnärztliche Stelle Röntgen
Die Zahnärztliche Stelle Röntgen überprüft die Röntgenaufnahmen in den Zahnarztpraxen.
Die Gremien in der KZV Hamburg
Vertreterversammlung und Vorstand können nicht alle Aufgaben in der Selbstverwaltungskörperschaft allein bewältigen. Schon wegen des geforderten Zusammenwirkens mit den Krankenkassen ist die Einrichtung weiterer Gremien notwendig.
Hier kann man eine Unterteilung der verschiedenen Einrichtungen zumeEinen nach der Rechtsgrundlage vornehmen, d. h. aufgrund welcher Rechtsvorschrift sind Gremien usw. einzurichten (nach Gesetz, Satzung oder Vertrag), zum anderen aber auch nach der Zusammensetzung der Instanzen (also gemeinsam mit den Kassen zu bildende Einrichtungen, allein von der KZV Hamburg zu besetzende Ausschüsse und Gremien oder Benennung von Einzelpersonen durch die KZV Hamburg). Die vielfältigen Gremien unterscheidet man dann wie folgt:
I. laut Gesetz:
- Landesschiedsamt für die vertragszahnärztliche Versorgung
- Landesausschuss der Zahnärzte und Krankenkasse in der Freien und Hansestadt Hamburg
- Zulassungsausschuss
- Berufungsausschuss
- Gemeinsame Prüfungsstelle und gemeinsamer Beschwerdeausschuss
- Delegierte zur Vertreterversammlung der KZBV
II. laut Vertrag:
- Sachverständige für die gemeinsame Prüfungsstelle und den gemeinsamen Beschwerdeausschuss
- Gutachter
- Obergutachter
III. laut Satzung:
- Widerspruchsausschuss
- HVM-Widerspruchsausschuss
- Finanzausschuss
- Disziplinarausschuss
- Wahlausschuss
- Satzungsausschuss
Die Vertreterversammlung hat darüber hinaus einen eigenen Ausschuss gewählt, der einzig die Aufgabe hat, geeignete Mitglieder für den Vorstand auszuwählen und der Vertreterversammlung vorzuschlagen. Dieser Ausschuss trägt den Namen Personal- bzw. Findungskommission. Ihm gehören fünf Mitglieder an.
Und nach § 10 Abs. 9 der Satzung kann der Vorstand für die Dauer oder auf Zeit Ausschüsse für die Durchführung besonderer Aufgaben bilden und in besonderen Fällen Gutachter einsetzen. Dieses Recht hat der Vorstand der KZV Hamburg für eine Reihe von Ausschüssen in Anspruch genommen, die da sind:
- KFO-Beratungsausschuss
- MKG-Beratungsausschuss
- HVM-Vergütungsstrategieausschuss
- Bema-Strukturausschuss
- Qualitätsgremium gemäß der Qualitätsbeurteilungs-Richtlinie
- Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit (teilweise auch gemeinsam mit der Zahnärztekammer tagend)
- Vertragsausschuss
Daneben hat die KZV Hamburg gemeinsam mit der Zahnärztekammer Hamburg auch noch drei Arbeitskreise eingerichtet. Ein Arbeitskreis befasst sich mit der zahnmedizinischen Behandlung von alten Menschen und Pflegebedürftigen. Die beiden weiteren Arbeitskreise befassen sich mit dem Internetauftritt der beiden zahnärztlichen Körperschaften (AK@online) bzw. mit gedruckten Unterlagen, wie z. B. das Hamburger Zahnärzteblatt (AK@print).
Der Vollständigkeit halber sei an dieser Stelle vermerkt, dass der Vorstand auch Zahnärzte der Justizbehörde als ehrenamtliche Richter in der Sozialgerichtsbarkeit vorschlagen darf.