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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Praxisaufgabe – was ist zu tun?

Was bis vor einigen Jahren fast undenkbar schien, kann heute durchaus Realität sein. Eine Praxis kann nicht an einen Nachfolger weitergegeben, sondern muss geschlossen werden. Grund ist nicht, dass es keine übernahmewilligen jungen Zahnärztinnen und Zahnärzte gibt, dass der Kaufpreis zu hoch oder die Scheinzahl oder der Einnahmen-Überschuss zu gering ist. Die Kammer beobachtet vielmehr, dass es Praxen gibt, die wegen ihrer aus Sicht der Übernehmer zu geringen Größe und damit einhergehender Zahl der Behandlungszimmer wie auch der Lage keinen Übernehmer findet.

Was ist dann zu tun? Was geschieht mit der Dokumentation, wie muss man für seine Patienten erreichbar sein, welche Abmeldungen muss man an welcher Stelle durchführen?

Ein Kammermitglied hat seine Erfahrungen niedergeschrieben, um Kollegen Hinweise zu geben. Wir haben den Text im Internet hinterlegt, damit Sie ihn jederzeit nachlesen können.

https://www.zahnaerzte-hh.de/zahnaerzte-portal/mediathek/hamburger-zahnaerzteblatt-hzb/hzb-archiv/hzb-berichte-2022/berichte-2022-detail/anleitung-zur-praxisaufloesung-ohne-nachfolger/1380/

 

Tod des Praxisinhabers – was ist zu tun?

Eine Praxis wird in aller Regel mit langer Planung und Vorlauf an einen Übernehmer abgegeben. Alle anstehenden Fragen werden in Ruhe beraten und geklärt. Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang vom bisherigen Inhaber auf den oder die Nachfolger/in zu ermöglichen.
Was ist aber, wenn der Praxisinhaber überraschend verstirbt und es keine Planungen für eine Übergabe gibt und die Angehörigen keine Zahnärzte und weit weg von allen Fragen der Praxisübergabe sind.

Die Kammer hat schon 2014 eine Information zu diesem Thema erstellt und gerade aktualisiert. 
 

Existenzgründer- und Praxisabgebertag

Nach dem Erfolg der letzten Veranstaltungen und der großen Nachfrage lädt die Deutsche Apotheker- und Ärztebank in Kooperation mit der Zahnärztekammer und der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Hamburg zu einem weiteren Existenzgründer- und Praxisabgebertag ein. Die Veranstaltung findet am Samstag, 14.05.2022 von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr in den Räumen der apoBank statt.

Zielgruppe sind Zahnärztinnen und Zahnärzte, die eine Praxis übernehmen wollen, sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte, die planen, ihre Praxis abzugeben. Beide Gruppen werden auf ihre Situation abgestimmt mit teilweise getrennten Fachvorträgen informiert. 

Besonderes Merkmal dieser Veranstaltung ist die Gelegenheit zur persönlichen Begegnung. Es wird gleich zu Beginn die Möglichkeit geschaffen, dass sich Abgeber und Übernehmer in Einzelgesprächen persönlich kennenlernen und feststellen können, ob eine Abgabe bzw. Übernahme für sie infrage kommt.

Neben finanziellen Aspekten, die von den Referenten der apoBank und einem Steuerberater beleuchtet werden, referiert auch Herr Rechtsanwalt Hennings von der Kanzlei CausaConcilio, der neben seiner Tätigkeit als niedergelassener Anwalt seit vielen Jahren auch die Kammer juristisch berät, zu den rechtlichen Aspekten von Übernahme bzw. Abgabe und der Vertragsgestaltung. Zudem wird Dr. Kathleen Menzel, Vorstandsmitglied der Kammer, in Form eines Interviews mit einer Gründerin verschiedene Aspekte der Gründung aufzeigen. Neu in diesem Format sind auch Informationen zum Marketing und die Vorstellung einer innovativen Praxisberatung mit Aspekten wie Standortanalyse, Optimierung und Praxiswertschätzung.

Sie können sich zu dieser kostenfreien Veranstaltung direkt auf der Seite der apoBank https://fortbildungen.univiva.de/courses/unidn094vot-existenzgruender-und-praxisabgebertag-fuer-zahnaerzte oder sonst unter info@zaek-hh.de anmelden