Für den Ausbildungsstart zum 01.08.2024 sind bisher über 300 Neuanmeldungen eingegangen.
Der Übergang von der Schule in den Beruf stellt nicht nur einen institutionellen Übergang dar, sondern auch den Beginn eines neuen Lebensabschnitts. Dieser ist für viele Auszubildende eine aufregende Zeit. Damit sich die neuen Teammitglieder in der Praxis wohlfühlen und sie sich sicher im Praxisalltag zurechtfinden, sollten folgende Punkte für einen gelungenen Ausbildungsstart berücksichtigt und zeitnah durchgeführt werden:
- Praxisrundgang und Vorstellung der neuen Kolleginnen und Kollegen
- Einführungsgespräche über Arbeits-, Berufsschul- und Pausenzeiten
- Dienstanweisungen bezüglich Pünktlichkeit, Arbeitskleidung, Hygienevorschriften und Krankmeldungen
- Einführung in die Regeln zum Datenschutz und zur Verschwiegenheit
- Sicherheitsunterweisungen
Um Unsicherheiten abzubauen, ist es wichtig, dass Ihre Auszubildenden eine feste Ansprechpartnerin oder einen festen Ansprechpartner für offene Fragen und Sorgen haben. Eine gute Vertrauensbasis öffnet die Möglichkeit für eine langfristige Bindung und sorgt für ein positives Gefühl.
Ein wiederkehrendes Thema beim Ausbildungsstart ist die Arbeitszeit. Hier lassen sich mit der richtigen Planung und Berechnung frühzeitig Probleme vermeiden. Folgende Grundsätze sind hier zu beachten:
- Die wöchentliche Ausbildungszeit beläuft sich i.d.R. auf 40 Stunden pro Woche.
- Minderjährige Auszubildende dürfen 8 Stunden am Tag beschäftigt werden, volljährige Auszubildende 10 Stunden.
- Die Erarbeitung des Ausbildungsnachweises (digitales e-Portfolio) ist Arbeitszeit (die Zugangsdaten dazu erhalten ihre Auszubildenden von der Berufsschule).
Anrechnung Berufsschulunterricht auf die Arbeitszeit:
- Der Berufsschulunterricht wird mit den tatsächlichen Unterrichtsstunden inkl. Pausen angerechnet.
- Die direkte Wegezeit von der Berufsschule in die Praxis ist Arbeitszeit.
- Ein Berufsschultag mit mehr als 5,5 Stunden wird mit der durchschnittlichen täglichen Arbeitszeit (i.d.R. 8 Stunden) angerechnet, eine Weiterbeschäftigung in der Praxis erfolgt an diesem Tag nicht.
- Unter Berücksichtigung der wöchentlichen Ausbildungszeit, dürfen die Auszubildenden einen Tag in der Woche vor oder nach der Schule in der Praxis tätig sein, abzüglich der Berufsschulzeit und der direkten Wegezeit in die Praxis.
Sollten Fragen oder Probleme während der Ausbildung auftreten, ist die Zahnärztekammer als neutrale Beratungsstelle unter der Telefonnummer 040–733 40 50 oder per E-Mail an ausbildung@zaek-hh.de erreichbar.
Wir wünschen allen Ausbilderteams und ihren Auszubildenden einen guten Start in eine erfolgreiche Ausbildung. In der nächsten Ausgabe des HZB erwartet Sie ein ausführlicherer Blick auf die wichtigen Phasen des Onboardings.