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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Bedarfsplan der KZV Hamburg

Stand: 31.12.2023

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Beschluss des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen vom 28.06.2024:
„Nach Prüfung der Bedarfszahlen des Bedarfsplanes, Stand 31.12.2023, beschließt der Landesausschuss, dass eine bestehende oder drohende Unterversorgung nach § 16 Z-ZV für keinen Planungsbereich festgestellt wird.“
Detaillierte Zahlen und Angaben zum Versorgungsgrad innerhalb der einzelnen Bezirke finden Sie auf unserer Website unter „Hamburger Zahnarztzahlen/Bedarfsplan“.