Beschluss des Landesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen vom 28.06.2024:
„Nach Prüfung der Bedarfszahlen des Bedarfsplanes, Stand 31.12.2023, beschließt der Landesausschuss, dass eine bestehende oder drohende Unterversorgung nach § 16 Z-ZV für keinen Planungsbereich festgestellt wird.“
Detaillierte Zahlen und Angaben zum Versorgungsgrad innerhalb der einzelnen Bezirke finden Sie auf unserer Website unter „Hamburger Zahnarztzahlen/Bedarfsplan“.