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Information der Zahnärztekammer und der KZV Hamburg

Start der ePa in Hamburg für den 15. Januar 2025 geplant

Ab 2025 erhalten zunächst alle gesetzlich Versicherten in Deutschland eine elektronische Patientenakte, kurz ePA für alle. Damit Hamburger Zahnärztinnen und Zahnärzte und das zahnmedizinische Fachpersonal in der Zahnarztpraxis von Anfang an optimal mit der ePA für alle arbeiten können, stellt das HZB in loser Abfolge Informationen an dieser Stelle bereit

Patientinnen und Patienten erhalten die ePA von ihrer Krankenkasse. Bislang ist geplant, dass ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte eingerichtet wird. Die gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten werden in den vier ausgewählten Modellregionen Hamburg sowie die Region Mittel-, Ober- und Unterfranken, ihre ePA erhalten. Sofern alles nach Plan verläuft, sollen vier Wochen später dann alle anderen gesetzlich Versicherten ihre ePA erhalten.

Patientinnen und Patienten müssen mit der ePA für alle nicht mehr jeden Zugriff einzeln freigeben. Denn im Behandlungskontext können Zahnärztinnen und Zahnärzte automatisch auf die Daten zugreifen – vorausgesetzt, die Patientin oder der Patient hat nicht widersprochen. Um die ePA möglichst gut in den Alltag einzugliedern, ist eine Institutionsberechtigung vorgesehen. Das heißt: Alle Heilberuflerinnen und Heilberufler einer Einrichtung, zum Beispiel einer Zahnarztpraxis, können auf die ePA zugreifen.

Welche technischen Voraussetzungen sind für die ePa notwendig?
Voraussetzung, um die ePA für alle zu nutzen, ist eine Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI). Darüber hinaus muss das Zahnarztpraxisverwaltungssystem die ePA für alle unterstützen. Dafür muss das System ggfs. aktualisiert werden. Die ePA ist geschützt – denn anfällige Dateiformate sind gar nicht erst mit dem System kompatibel. Neben strukturierten Daten können deshalb nur PDF/A-Formate in die ePA hochgeladen werden. Aber: Ein Virenschutzprogramm für die Praxiscomputer ist trotzdem wichtig, um jederzeit geschützt zu sein.

Wie können die ePA für alle genutzt werden? 
Im Behandlungskontext kann automatisch auf die ePA zugegriffen werden – sofern die Patientin bzw. der Patient der ePA nicht widersprochen hat. Dazu muss lediglich die elektronische Gesundheitskarte in der Zahnarztpraxis ins System gesteckt werden. Der Behandlungskontext dauert 90 Tage an, kann aber durch die Patientin bzw. den Patienten auch verkürzt oder verlängert werden.

Wie werden Informationen in der ePA für alle gefunden? 
Die Such-, Filter- und Sortierfunktion ist zentrales Element der ePA für alle. Zum Start wird es zunächst eine Metadaten-Suche geben. Anwender können dann beispielsweise nach Datum, Dokumentenart, Autorin bzw. Autor, Fachrichtung oder, falls angegeben, dem ICD-10-Code suchen. In einem späteren Update wird eine Volltextsuche hinzugefügt. Mit dieser können Dokumente nach einzelnen Stichworten durchsucht werden. Bei den E-Rezept-Daten in der Medikationsliste der ePA für alle ist das sogar schon zum Start möglich. Hinweis: Viele Metadaten werden schon automatisiert vom Zahnarztpraxisverwaltungssystem ausgefüllt. Sollten verpflichtende Metadaten fehlen, weist das System darauf hin.

Die ePA gilt als ein zentrales Element der Digitalisierung im Gesundheitswesen in Deutschland. Seit dem 1. Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine ePA erhalten. Ab 2025 wird die ePA für alle gesetzlich Versicherten automatisch bereitgestellt, es sei denn, dass die Patientinnen oder Patienten widersprechen (Opt-Out-Regelung).

Weitere Informationen sind erhältlich unter

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle

oder in einer der kommenden Ausgaben Ihres HZB.