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Vertreterversammlung: Festbeträge für das 2. und 3. Quartal 2024 ausgesetzt

Das Aus der Ampelkoalition in Berlin war eines der großen Themen bei der Herbst-Vertreterversammlung der KZV Hamburg. Nachdem über einen langen Zeitraum mit schneller Hand gestrickte Regelungen und Gesetze in das Gesundheitssystem hineingedrückt wurden, herrsche jetzt Unsicherheit über die Zukunft der angekündigten Gesetzesvorhaben, so der Vorstandsvorsitzende Dr. Banthien.

Ob das Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, die Reform der Notfallversorgung, das Gesundheitsdigital-agenturgesetz, die geplante Apothekenreform oder das Gesunde-Herz-Gesetz: All diese Vorhaben des BMG stünden jetzt in Frage. Einige davon hätten Regelungen enthalten, die auch in die vertragszahnärztliche Versorgung ausstrahlen und in die viel standespolitisches Engagement im Rahmen von Stellungnahmen und Versuchen zur aktiven, praxisnahen Gestaltung geflossen sei.

Bei aller Unsicherheit über das Kommende sei aber zumindest eines klar. Das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV FinStG) mit seinen Regelungen zur strikten Budgetierung laufe mit dem Jahr 2024 aus. Das GKV-FinStG habe aus Sorge der Praxen um die vom Gesetzgeber gewollte unzureichende Finanzierung der zusätzlichen neuen Leistungen zu einem deutlichen Einbruch der PAR-Neuversorgungen geführt. Dr. Banthien gab seiner Hoffnung Ausdruck, dass sich diese Zurückhaltung der Praxen bei der Abrechnung der Leistungen im neuen Jahr auflöse.

Vor diesem Hintergrund und unter dem Eindruck der feststehenden Grundlohnsummenentwicklung habe man daher bereits erste Vorgespräche mit einzelnen Kassen über die Vergütung 2025 geführt und über die Bundesebene eine Resolution verabschiedet, die die Politik auffordert, die PAR-Behandlungsstrecke als Früherkennungs- und Vorsorgeleistung anzuerkennen und damit budgetfrei zu stellen.  

In der sich anschließenden Diskussion wurde deutlich, wie aufmerksam die Zahnärzteschaft die Entwicklung des Verhältnisses von Budgetfortschreibung zur Entwicklung der Praxiskosten verfolgt und welche Schlüsse für die Forderungen an die Verhandlungspartner und die Politik daraus zu ziehen sind.

Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende, Dr. Lühmann, berichtete aus dem Zuständigkeitsbereich der „zahnärztlichen Angelegenheiten“. Der BEMA-PLUS, die kompakte Abrechnungshilfe zur Abgrenzung von vertragszahnärztlichen und privaten Leistungen, wird zurzeit von den Kolleginnen und Kollegen im Ausschuss überarbeitet. U. a. soll auch das Thema „Füllungen“, das mit dem Amalgamverbot ab 2025 neue Fragestellungen aufgeworfen hat, bis Ende des Jahres übersichtlich aufgearbeitet sein.

Gespannt seien er und die beteiligten Kolleginnen und Kollegen auf die ersten Erfahrungen mit der „ePA für alle“. Hamburg sei eine der beiden Testregionen für die  elektronische Patientenakte und Mitte Januar starte hier die sehr knapp bemessene vierwöchige Testphase, die vom Ärztenetzwerk Hamburg und der GEMATIK begleitet werde. Welche Erkenntnisse für die „Usability“ der ePA im zahnärztlichen Bereich dabei entstünden, sei angesichts des derzeit nur eingeschränkten Nutzens und der noch rudimentären Funktionen der ePA noch offen.
Zu einem zunehmend schwierigen Thema werde wohl die Belegung der Notdienste. Als einer der letzten KZV-Bereiche setzt Hamburg hier noch auf eine freiwillige Belegung der Notdiensttermine. Das habe in der Vergangenheit auch sehr gut geklappt, zumal kein nächtlicher Notdienst zu leisten sei. Zunehmend gebe es aber Belegungsprobleme, die nur mit einem hohen Einsatz an zeitlichen und finanziellem Aufwand durch die Verwaltung bereinigt werden könnten. Dr. Lühmann skizzierte grob die Alternativen, die von einer reinen Zuteilungssystematik bis hin zur Schaffung KZV-eigener Notdienstpraxisstrukturen reichen könnten.

Der letzten Teil der Vertreterversammlung wurde bestimmt von den haushaltspolitischen und internen Fragestellungen der KZV Hamburg.

Der Vorsitzende des Finanzausschusses, Herr Dr. Baumbach, konnte den Mitgliedern auch für das Jahr 2025 eine solide Haushaltsplanung der Verwaltung zur Annahme vorschlagen. Herr Baus als drittes Vorstandsmitglied und „Haushaltsbeauftragter“ erläuterte die Eckpunkte der Planung, die wie auch in den vergangenen beiden Jahren auf der Einnahmeseite überwiegend von den Kernfaktoren Zinsentwicklung und Honorarumsätze geprägt werden. So solide wie die Planungen für das kommende Jahr sei derzeit auch die Finanzlage der KZV Hamburg im laufenden Jahr. Das ermögliche es, die Hamburger Zahnärzteschaft mit dem Verzicht auf die Festbeträge in den Quartalen II und III/2024 um insgesamt rund 1 Mio. € an Beiträgen zu entlasten.

Gleichzeitig entstünden aber wiederum auf Bundesebene Finanzierungsbedarfe. Unumgänglich sei eine Weiterführung der Kampagne „Zähne zeigen“ gerade für die Zeit des sich abzeichnenden politischen Umbruches. Die Umlage für das entsprechende Mediabudget und eine weitere Liquiditätsumlage werde die KZV Hamburg für die Mitglieder aus den Mitteln der KZV zahlen. Allerdings müsse die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung der allgemeinen Kostenentwicklung Rechnung tragen und die Beiträge der Mitglieder nach 2022 erneut ab 2025 um 2,50 EUR je Monat erhöhen.

Erfreuliche Entwicklungen kann die KZV Hamburg aus dem Personalbereich berichten. 2024 ist es gelungen, gleich in vier Bereichen – Buchhaltung, Rechnungslegung Kassen, Betreuung Widerspruchsausschuss und Abrechnung neue Mitarbeiterinnen zu gewinnen. Damit nimmt der auch bei der KZV greifende „Generationsumbruch“ langsam Gestalt an.