Seit 1. Juli 2021 sind alle Zahnarzt- und Arztpraxen gesetzlich verpflichtet, die elektronische Patientenakte in der Versorgung zu unterstützen. Um Zahnarztpraxen den Umgang mit der neuen Anwendung zu erleichtern, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) einen neuen Leitfaden für die Anwendung der elektronischen Patientenakte (ePA) in der Zahnarztpraxis veröffentlicht.
Dieser richtet sich speziell an Zahnärztinnen, Zahnärzte und zahnmedizinisches Fachpersonal. Tipps und konkrete Hinweise machen klar, wie die ePA nutzenbringend in Anamnese und Behandlung eingebunden werden kann. Zudem hält die Publikation grundsätzliche Informationen bereit und macht mit potentiellen Fragestellungen vertraut, die sich für Praxen und Patienten mit Einführung der ePA ergeben. Schwerpunkte des Leitfadens liegen unter anderem auf Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der ePA, Anwendungsfällen in Praxen und bei sonstigen wichtigen Fragen und Antworten.
Der Leitfaden „Die elektronische Patientenakte (ePA): Leitfaden für die Anwendung in der Zahnarztpraxis“ kann ebenso wie weitere Informationsmaterialien zur ePA kostenfrei auf der Website der KZBV abgerufen werden. Das Informationsangebot wird bei Bedarf fortlaufend aktualisiert und erweitert.