Die Hamburger Zahnärzte und die Hamburgische Pflegegesellschaft arbeiten jetzt enger zu-sammen, um die Zahn- und Mundgesundheit von Hamburgerinnen und Hamburgern mit Pflegebedarf zu verbessern. Ein erster Maßnahmenkatalog wurde vereinbart.
Die Zahl der Pflegebedürftigen wird laut einer Prognose der Bundesregierung von 2,6 Millionen Betroffenen im Jahr 2016 auf 3,4 Millionen im Jahr 2030 steigen. Der Hamburger Senat rechnet in seiner Rah-menplanung der pflegerischen Versorgungsstruktur bis 2020 mit einer deutlichen Erhöhung der Zahl Pfle-gebedürftiger von fast 50.000 Menschen in 2013 auf 54.000 in 2020 und 62.000 in 2030.
Hamburgerinnen und Hamburger mit Pflegebedarf leben entweder zu Hause und erhalten Unterstützung durch Angehörige, professionelle Pflegedienste oder Tagespflegeeinrichtungen, oder sie leben in Pflege-heimen, ggf. auch in anderen betreuten Wohnformen. Durch die häufig nicht vorhandene oder einge-schränkte Mobilität oder z.B. durch dementielle Erkrankungen besteht die Gefahr, dass die Mundgesundheit vernachlässigt wird.
Getreu dem Motto „Gesund beginnt im Mund“ muss auch die Zahnmedizin für Pflegebedürftige den Be-dürfnissen von älteren und hochaltrigen Menschen angepasst werden. Die von der Zahnärzteschaft in Auftrag gegebene Deutsche Mundgesundheitsstudie DMS V aus 2017 weist statistisch nach, dass sich die Mundgesundheit in allen Altersklassen verbessert hat. Auch die aktuell Hochbetagten haben mehr Zähne und sind besser versorgt als frühere Jahrgänge. Hinzu kommen diejenigen Patienten, die über Zahnimplantate mit festsitzendem Zahnersatz versorgt sind. Dennoch gibt es noch viel zu tun:
Dr. Thomas Einfeldt, Vizepräsident der Zahnärztekammer Hamburg: „Wo Zähne und Implantate im Mund vorhanden sind, muss auch eine adäquate Mundpflege gewährleistet sein! Sonst drohen Karies und bakterielle Entzündungen an Zahnwurzeln, Implantaten, Zahnfleisch und Kieferknochen. Über den Blutkreislauf können diese Entzündungen auf das Immunsystem einwirken und Folgeerkrankungen an anderen Organen bewirken. Hier wollen wir ansetzen!“
Martin Sielaff, Geschäftsführer der Hamburgischen Pflegegesellschaft: „ Im Fokus unserer Zu-sammenarbeit müssen die Menschen stehen, bei denen aufgrund ihres sonstigen Pflegebedarfs leicht die Zahn- und Mundgesundheit aus den Augen gerät. Wir können einiges tun, um die Informationslage der Pflegeeinrichtungen und der Pflegekräfte zu verbessern. Und wir können die Zugangsbarrieren wie z.B. Transfer zum Zahnarzt, aufsuchende zahnärztliche Hilfen in Pflegeheimen und in der Häuslichkeit senken. Unsere Kooperation soll sowohl kurzfristigen Service verbessern als auch vor allem nachhaltig die beider-seitigen Strukturen für Hamburgerinnen und Hamburger mit Pflegebedarf verbessern.“
Die Hamburger Zahnärzte, organisiert in Zahnärztekammer (ZÄK) und Kassenzahnärztlicher Vereinigung (KZV) und die in der Hamburgischen Pflegegesellschaft (HPG) zusammengeschlossenen Verbände der Leistungserbringer in der Pflege in Hamburg haben in 2016 begonnen enger zusammen zu arbeiten.
Wir haben vereinbart, unsere Zusammenarbeit kontinuierlich fortzuentwickeln.
Unsere ersten Vereinbarungen:
- Wir führen regelmäßig – mindestens zweimal im Jahr – Konsultationen zwischen der HPG, ZÄK und KZV durch.
- Wir ermitteln durch weitere Umfragen den Betreuungsbedarf durch Zahnärzte bei Pflege-diensten und Pflegeeinrichtungen.
- Wir bieten zukünftig Schulungen und Fortbildungen für Pflegekräfte in Bezug auf adäquate Mundhygiene und Unterstützung bei Früherkennung und Vorsorge an.
- Wir bieten bei Fortbildungen zur Alterszahnmedizin für Zahnärzte Informationen zu Pflegeein-richtungen und Kooperationsthemen an.
- Wir fördern die „aufsuchenden Zahnmedizin“ durch Fortbildungsangebote für zahnmedizinische Praxisteams und geeignete Informationen.
- Wir verbessern unsere Informationsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen wie auch für Pflegeeinrichtungen, um „aufsuchende Zahnmediziner“ für Hausbesuche und für Einrich-tungsbesuche unkompliziert zu finden.
- Wir erarbeiten unterstützende Pfade zur Durchführung von Hausbesuchen und Transporten in Zahnarztpraxen oder ggf. in Behandlungszentren mit stationärem Hintergrund bei entspre-chender Indikation (Behandlungs-Bedarf in Narkose, Kieferchirurgie bei Risiko-Patienten/ Multiplen Diagnosen).
- Wir fördern den Abschluss von Kooperationsvereinbarungen nach § 119b SGB V zwischen Pflegeinrichtungen und niedergelassenen Zahnärzten.
- Wir formulieren gemeinsam den Handlungsbedarf bei Betreuung und Therapie.
Die Hamburgische Pflegegesellschaft (HPG) ist eine Arbeitsgemeinschaft von Trägerverbänden, die in Hamburg im Bereich der ambulanten, teilstationären und stationären Pflege arbeiten.
Hamburgische Pflegegesellschaft e.V.
E-Mail: hpg@hpg-ev.de
Tel. +49 (0)40 2380 8788