Berlin, 24. Juni 2022 - Auf ihrer Konferenz in Magdeburg haben gestern die Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder (GMK) einstimmig einen Beschluss zur Regulierung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) gefasst. So wird das Bundesgesundheitsministerium (BMG) gebeten, „Regelungen zu treffen, die sicherstellen, Fremdinvestoren mit ausschließlichen Kapitalinteressen von der Gründung und dem Betrieb zahnärztlicher MVZ auszuschließen“.
Darüber hinaus wird das BMG gebeten zu prüfen, ob „folgende gesetzliche Erforderlichkeiten in §95 Abs. 1b SGB V eingeführt werden sollen: Ein räumlicher Bezug durch Begrenzung auf den jeweiligen KV-Bezirk, in dem das Krankenhaus seinen Standort hat und einen unmittelbar benachbarten KV-Bezirk (ggf. mit Ausnahmen für Planungsbereiche mit festgestellter bestehender oder drohender Unterversorgung)“.
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) begrüßen diesen Beschluss uneingeschränkt.
Der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Wolfgang Eßer, sagte:
„Die Probleme für die Patientenversorgung durch iMVZ sind seit Jahren bekannt. Unsere detaillierten Analysen belegen die sehr dynamische und besorgniserregende Entwicklung. Immer mehr versorgungsfremde Großinvestoren und Hedgefonds dringen in die zahnärztliche Versorgung. Die Gefahren für die Patientenversorgung sind durch Gutachten klar belegt. Mit dem Beschluss legt die GMK erneut den Finger in die Wunde und fordert den Gesetzgeber eindringlich auf, die Probleme anzupacken. Wir stehen hinter den konkreten Regelungsvorschlägen der GMK. Herr Minister Lauterbach, die Fakten und Lösungsvorschläge liegen auf dem Tisch. Handeln Sie, bevor es zu spät ist.“
Der Präsident der Bundeszahnärztekammer, Prof. Christoph Benz, sagte dazu in Berlin:
„Wir sind erleichtert, dass die Gesundheitsministerinnen und -minister mit so großem Nachdruck darauf hinweisen, dass die Kommerzialisierung und Vergewerblichung der Zahnheilkunde schnell gestoppt werden muss. Zahnmedizin darf nicht zur Industrieware mit Umsatzdruck auf angestellte junge Kolleginnen und Kollegen werden. Die Regelungsvorschläge der GMK sind dazu geeignet diesem gefährlichen Trend Einhalt zu gebieten. Nach diesem einstimmigen Beschluss der Gesundheitsministerinnen und -minister der Länder liegt der Ball nun im Bundesgesundheitsministerium, das schnell aktiv werden sollte, um eines der besten zahnmedizinischen Versorgungssysteme der Welt nicht weiter nachhaltig zu beschädigen.“