Alle Zahnarztpraxen müssen bis zum 30.06.2021 mindestens einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) aktiviert haben. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt es zu einer Sperrung der SMC-B-Karte. Damit ist kein Versichertenstammdatenabgleich mehr möglich. Außerdem erfolgt eine Kürzung der vertragszahnärztlichen Vergütung i. H. v. 2,5. %
Eine ausführliche Anleitung zur Beantragung des eHBA findet sich auf der Website der Hamburger Zahnärzte unter www.zahnarzte-hh.de/ehba .
Weitere Fragen dazu beantwortet die Zahnärztekammer Hamburg unter 040 - 73 34 05 37.