Mit ausreichend Abstand und deshalb in Präsenz führte die KZV Hamburg im November (10.11.21) die Vertreterversammlung 13/16 durch. Der Vorsitzende der Vertreterversammlung, Dr. Stefan Buchholtz, verpflichte gleich zu Beginn der Versammlung ein neues Mitglied der Vertreterversammlung gemäß § 18 der Satzung der KZV Hamburg zur Verschwiegenheit: Dr. Goetz Behn. Dr Behn
rückt für Dr. Thomas Einfeldt nach, der zum 31. August 2021 seine Zulassung zurückgegeben hatte und folglich auch nicht mehr dem Gremium angehören darf. Auf den üblichen Handschlag zwischen Dr. Buchholtz und Dr. Behn wurde allerdings ausnahmsweise verzichtet.
Dr. Buchholtz stellte die Beschlussfähigkeit fest und erfuhr gemeinsam mit den Anwesenden aus dem Bericht des KZV-Vorstandsvorsitzenden Dr./RO Banthien, dass im Primärkassenbereich eine Anpassung der Vergütung für die veränderten Leistungen im Bereich PAR ab 01.07.2021 vereinbart werden konnte. In einem Nachtrag zur Vergütungsvereinbarung 2021 wird die vergütungstechnische Umsetzung der PAR-Richtlinie ab 01.01.2022 festgelegt. Für die Jahre 2022, 2023 und 2024 soll PAR budgetfrei zu einem festen Vertragspunktwert vergütet werden. Anders sieht es im Bereich der Ersatzkassen aus. Die bisher geführten Gespräche verliefen bislang ergebnislos. Dr./RO Banthien stellte heraus, dass grundsätzlich die seit 01.07.2021 gültige neue PAR-Richtlinie sehr zu begrüßen sei, da Parodontose endlich als Krankheit
anerkannt wird. Es entfiele jetzt aber die Pflicht, vor Behandlungsbeginn eine Hygienisierungsphase durchzuführen. Die Nachbehandlung – die Leistungen der sogenannten "Unterstützende Parodontitistherapie" (UPT) – kommt als Leistung hinzu und kann über einen Zeitraum von 2 Jahren durchgeführt und folglich bei Indikation auch abgerechnet werden.
Der stellvertretende Vorsitzende der KZV Hamburg, Dr. Lühmann, berichtete ergänzend, dass 97% der Hamburger Zahnarzt-Praxen nun an die TI angeschlossen wären – der eHBA sei 835 Mal aktiviert worden. Zum Thema TI fügte Vorstandsmitglied Dipl. Kfm. Stefan Baus hinzu, dass sich die KZVen an KIM (Kommunikation in der Medizin) anschließen müssen. Allerdings sei die Umsetzung noch komplett unklar, da konventionelle Konnektoren für den Datenverkehr ggf. nicht ausreichen bzw. über kurz oder lang auch ihre Zulassungen verlieren werden. Mittel der Wahl wäre daher eine Art „virtueller Konnektor“, der sogenannte Basic Consumer.
Im Anschluss an die Berichte stimmte die Vertreterversammlung jeweils einstimmig den Nachträgen zu den Vergütungsvereinbarungen zur PAR-Richtlinie mit den Primärkassen und den erzielten Eignungen mit einzelnen Ersatzkassen zu. Im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2022 folgt die Vertreterversammlung einstimmig dem Vorschlag des Finanzausschusses, den aktuell hohen Liquiditätskoeffizienten der KZV Hamburg zu senken. Deshalb werden die Festbeträge je Mitglied und Monat für die Quartale III und IV/2021 ausgesetzt.