Auch wenn es dem Vorstand der Kammer ein besonderes Anliegen war, gerade in diesen außergewöhnlichen Zeiten persönlich mit den Delegierten zu sprechen und die Delegiertenversammlung abzuhalten, hat Corona hier die Bedingungen ein weiteres Mal diktiert. „Wir haben uns entschieden, unsere Delegiertenversammlung virtuell abzuhalten, um der Gefahr durch steigende Infektionszahlen Rechnung zu tragen“, erklärte Kammerpräsident Konstantin von Laffert bereits im Vorfeld der Versammlung. Seinen ausführlichen Bericht begann der Präsident mit Ausführungen zur Berliner Gesundheitspolitik. Zwar stehe noch nicht fest, wer neuer Gesundheitsminister werde - es gebe zwar viele Spekulationen ,aber noch keinen Namen. Karl Lauterbach werde immer wieder genannt, aber
es seien auch weitere Namen im Gespräch (Anmerk. der Redaktion: DV fand am 30. November statt).
Die am 24.11.2021 in Kraft getretene Änderung des Infektionsschutzgesetzes und die damit verbundene Bedeutung für die zahnärztliche Praxis sei für ihn nur schwer nachvollziehbar. Die Regelung habe vorgesehen, dass sich in der Zahnarztpraxis auch alle geimpften Mitarbeiterinnen täglich testen lassen müssten. Die Kammer habe die Praxen informiert und mit der Behörde kommuniziert. Erfreulich schnell habe die Hamburger Behörde mitgeteilt, dass sie Verstöße gegen diese gesetzliche Regelung in Hamburg zunächst nicht ahnden werde. Hierüber seien die Praxen sogleich informiert worden. Von Laffert werde ein Schreiben an die Senatorin gemeinsam mit Dr./RO Banthien verfassen, in dem er die Senatorin auffordere, sich im Bund dafür einzusetzen, dass geimpfte Mitarbeiterinnen nicht täglich getestet werden müssten, keine überbordenden Dokumentationspflichten entstünden und die Testung von geimpften Besuchern wie z. B. Eltern zurückgenommen werde.
Die Bundeszahnärztekammer habe in einer Pressemitteilung erklärt, dass die Zahnärzte bereit seien zu impfen. Allerdings sei hierfür eine Gesetzesänderung erforderlich, denn das Impfen sei Ausübung der Heilkunde und den Zahnärzten nach dem Zahnheilkundegesetz derzeit nicht möglich. Auch weitere bürokratische Hemmnisse wie die Anbindung an die RKI Impfsurveillance stünden noch im Wege. Vor Mitte Januar rechne von Laffert auf keinen Fall mit der Möglichkeit in den Praxen zu impfen, was er sehr bedaure, da die Kollegenschaft mit vielen Anrufen in der Kammer ihre Bereitschaft und Motivation
dokumentiert habe.
Das Thema Investoren-MVZ stehe für ihn weiter ganz oben auf der Tagesordnung. Er verwies auf Erkenntnisse aus Untersuchungen von KZVen und KVen sowie Studien von Instituten, die verschiedene Probleme aufzeigten. Diese Probleme beträfen sowohl die Patienten als auch die angestellten Kolleginnen und Kollegen. Er werde sich weiter auf der Bundesebene für eine Regulierung einsetzen und begrüße den Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz, die den Bund einstimmig aufgefordert hatte, gesetzliche Regelungen zu beschließen.
Als weitere Punkte auf der Tagesordnung standen im Anschluss die Festsetzung des Regelpflichtbeitrages zum Versorgungswerk sowie die Wahl des Versorgungsausschusses. Der Ausschussvorsitzende Dr. Helmut Pfeffer führte zum Regelpflichtbeitrag aus, dass dieser um 50 Euro auf 7.050 Euro abgesenkt wurde. Er empfehle aber – aufgrund der zu erwartenden Steigerungen in der Zukunft - den Regelpflichtbeitrag bei 7.100 Euro zu belassen. Die Amtszeit von drei Mitgliedern des Versorgungsausschuss ende zeitnah, so dass eine Nachwahl notwendig sein würde. Dr. Baumbach, Dr. Finzel und Dr. Iben seien davon betroffen und stellten sich erneut für die Ämter zur Verfügung. Sowohl Wahl als auch die Abstimmung zum Regelpflichtbeitrag müssten schriftlich erfolgen. Deshalb wurden die Delegierten auf dem postalischen Weg hier um die Stimme gebeten. Gleiches gilt für den Kammerhaushalt, der zuvor von Vorstand und Haushaltsausschuss aufgestellt wurde.
Die nächste Delegiertenversammlung ist für den 20. Juni 2022 in Präsenz geplant.