Auslagenvorschuss
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob bei prothetischen Arbeiten ein Auslagenvorschuss vom Patienten gefordert werden darf. Dazu lässt sich festhalten:
Vorschussforderungen auf das zahnärztliche Honorar sind nicht möglich.
Vorschussforderungen auf Laborkosten sind nur möglich
- Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit dem Patienten
- Und in der Höhe des vom Patienten voraussichtlich zu tragenden Eigenanteils an den Material- und Laborkosten
Die Behandlung selber darf nicht von der Zahlung eines Vorschusses abhängig gemacht werden.