Besuche
Die Anstrengungen der Zahnärzteschaft um eine verbesserte Versorgung der Patienten, denen eine eigenverantwortliche, selbstständige tägliche Mundpflege nicht mehr in ausreichendem Maße möglich ist, haben in den vergangenen Jahren zu mehrfachen Änderungen in den Besuchspositionen und den Zuschlägen geführt.
Die letzten Änderungen fanden zum 01.07.2018 statt:
Besuchsleistungen:
- BEMA-Nr. 151 ist der Besuch eines- und ggf. weiterer Versicherter (BEMA-Nr. 152a/b) einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung unabhängig davon, ob dieser Besuch
- - beim Versicherten zu Hause oder
- - in einer Einrichtung (betreutes Wohnen, Pflegeeinrichtung,…) stattfindet.
- BEMA-Nr. 153 ist der Besuch eines (BEMA-Nr.153a) und ggf. weiterer Versicherter (BEMA-Nr.153b) einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung in einer Einrichtung zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung.
- BEMA-Nr. 154 ist der Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten und ggf. weiterer Versicherter (BEMA-Nr. 155) in einer stationären Pflegeeinrichtung bei Vorliegen eines Kooperationsvertrages.
ggf. mit Zuschlägen:
- (anteilige) Berechnung von Wegegeld,
- Zuschläge nach BEMA-Nr. 165 wenn es sich bei den Patienten um Kinder bis 4 Jahre handelt,
- Zuschläge, für die Behandlung von Versicherten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe:
- BEMA-Nr. 171a,b bei Besuchen nach BEMA-Nrn. 151/152
- BEMA-Nr. 173a,b bei Besuchen nach BEMA-Nr. 153a,b
- BEMA-Nr. 172a,b bei Besuchen nach BEMA-Nrn. 154/155
- Zuschläge nach dden BEMA-Nrn.161 und 162 a-f für das Aufsuchen bei dringenden Anforderungen, abends, nachts und am Wochenende/Feiertag (gilt nicht für Besuche nach den BEMA-Nrn. 153a,b)
Besuchsleistungen, Zuschläge, Zusatzleistungen
Zusatzleistungen
Seit 01.07.2018 können neben den Besuchsleistungen für Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe u.a. folgende BEMA-Leistungen erbracht werden:
- BEMA-Nr. 107a: Entfernen harter Zahnbeläge (einmal pro Kalenderhalbjahr)
- BEMA-Nr. 174a: Mundgesundheitsstatus und Mundgesundheitsplan (einmal pro Kalenderhalbjahr)
- BEMA-Nr. 174b: Mundgesundheitsaufklärung (einmal pro Kalenderhalbjahr)
Stand: 17.12.2018
Wegegeld
1. | bis zu 2 Kilometern 4,30 Euro, bei Nacht (zwischen 20-8 Uhr) | 8,60 € |
2. | mehr als 2 Kilometern bis zu 5 Kilometern 8,00 Euro, bei Nacht | 12,30 € |
3. | mehr als 5 Kilometern bis zu 10 Kilometern 12,30 Euro, bei Nacht | 18,40 € |
4. | mehr als 10 Kilometern bis zu 25 Kilometern 18,40 Euro, bei Nacht | 30,70 € |