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Das Portal für Zahnärzte
und Praxisteams
Information der KZV Hamburg

Besuche

Die Anstrengungen der Zahnärzteschaft um eine verbesserte Versorgung der Patienten, denen eine eigenverantwortliche, selbstständige tägliche Mundpflege nicht mehr in ausreichendem Maße möglich ist, haben in den vergangenen Jahren zu mehrfachen Änderungen in den Besuchspositionen und den Zuschlägen geführt.

Die letzten Änderungen fanden zum 01.07.2018 statt:

Besuchsleistungen:

  • BEMA-Nr. 151 ist der Besuch eines- und ggf. weiterer Versicherter (BEMA-Nr. 152a/b) einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung unabhängig davon, ob dieser Besuch
    • - beim Versicherten zu Hause oder
    • - in einer Einrichtung (betreutes Wohnen, Pflegeeinrichtung,…) stattfindet.
  • BEMA-Nr. 153 ist der Besuch eines (BEMA-Nr.153a) und ggf. weiterer Versicherter (BEMA-Nr.153b) einschließlich Beratung und eingehende Untersuchung in einer Einrichtung zu vorher vereinbarten Zeiten und bei regelmäßiger Tätigkeit in der Einrichtung.
  • BEMA-Nr. 154 ist der Besuch eines pflegebedürftigen Versicherten und ggf. weiterer Versicherter (BEMA-Nr. 155) in einer stationären Pflegeeinrichtung bei Vorliegen eines Kooperationsvertrages.

ggf. mit Zuschlägen:

  • (anteilige) Berechnung von Wegegeld,
  • Zuschläge nach BEMA-Nr. 165 wenn es sich bei den Patienten um Kinder bis 4 Jahre handelt,
  • Zuschläge, für die Behandlung von Versicherten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe:
    • BEMA-Nr. 171a,b bei Besuchen nach BEMA-Nrn. 151/152
    • BEMA-Nr. 173a,b bei Besuchen nach BEMA-Nr. 153a,b
    • BEMA-Nr. 172a,b bei Besuchen nach BEMA-Nrn. 154/155
  • Zuschläge nach dden BEMA-Nrn.161 und 162 a-f für das Aufsuchen bei dringenden Anforderungen, abends, nachts und am Wochenende/Feiertag (gilt nicht für Besuche nach den BEMA-Nrn. 153a,b)

Besuchsleistungen, Zuschläge, Zusatzleistungen

Haus- und Heimbesuche ohne Koperationsvertrag/-Regelmäßigkeit PDF 185 KB
Regelmäßige Besuche ohne Kooperationsvertrag und Besuche bei Kooperationsvertägen PDF 190 KB
Zusatzleistungen bei Pflegebedürftigkeit oder Eingliederungshilfe PDF 183 KB

Zusatzleistungen

Seit 01.07.2018 können neben den Besuchsleistungen für Patienten mit Pflegegrad oder Eingliederungshilfe u.a. folgende BEMA-Leistungen erbracht werden:

  • BEMA-Nr. 107a: Entfernen harter Zahnbeläge (einmal pro Kalenderhalbjahr)
  • BEMA-Nr. 174a: Mundgesundheitsstatus und Mundgesundheitsplan (einmal pro Kalenderhalbjahr)
  • BEMA-Nr. 174b: Mundgesundheitsaufklärung (einmal pro Kalenderhalbjahr)

Stand: 17.12.2018

Wegegeld

1.bis zu 2 Kilometern 4,30 Euro,
bei Nacht (zwischen 20-8 Uhr)

8,60 €
2.mehr als 2 Kilometern bis zu
5 Kilometern 8,00 Euro, bei Nacht 

12,30 €
3.mehr als 5 Kilometern bis zu 10 Kilometern
12,30 Euro, bei Nacht

18,40 €
4.mehr als 10 Kilometern bis zu
25 Kilometern 18,40 Euro, bei Nacht

30,70 €