Desinfektion
Desinfektion fällt unter die Regelungen für die Berechenbarkeit von Praxismaterialien innerhalb der vertragszahnärztlichen Versorgung. In den Allgemeinen Bestimmungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes für zahnärztliche Leistungen (BEMA) wird festgehalten: "Die allgemeinen Praxiskosten, auch die durch Anwendung von zahnärztlichen Instrumenten und Apparaturen entstehenden Kosten, sind in den abrechnungsfähigen Leistungsansätzen enthalten." Eine Desinfektion kann also nicht gesondert berechnet werden.