E-Rezept
Das E-Rezept ist zum 01.01.2024 verpflichtend anzuwenden. Ein gestuftes Rolloutverfahren ist nicht vorgesehen.
Der vorliegende Gesetzentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) sieht vor, dass die Vergütung für Praxen, welche die erforderliche Technik nicht vorhalten, um 1 % gekürzt wird, bis der Nachweis erbracht ist, dass sie "E-Rezept ready" sind. Für den Zeitraum des fehlenden Nachweises soll zudem die monatliche TI-Pauschale halbiert werden.
Wir empfehlen Ihnen, die Zeit bis zum Jahresende zu nutzen, um die Anwendung des E‑Rezeptes in die Praxisabläufe zu integrieren.
Letzte Aktualisierung: 26.07.2023