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Information der KZV Hamburg

E-Rezept

Das E-Rezept ist zum 01.01.2024 verpflichtend anzuwenden. Ein gestuftes Rolloutverfahren ist nicht vorgesehen.

Der vorliegende Gesetzentwurf des Digital-Gesetzes (DigiG) sieht vor, dass die Vergütung für Praxen, welche die erforderliche Technik nicht vorhalten, um 1 % gekürzt wird, bis der Nachweis erbracht ist, dass sie "E-Rezept ready" sind. Für den Zeitraum des fehlenden Nachweises soll zudem die monatliche TI-Pauschale halbiert werden.

Wir empfehlen Ihnen, die Zeit bis zum Jahresende zu nutzen, um die Anwendung des E‑Rezeptes in die Praxisabläufe zu integrieren.

Neuer digitaler Einlöseweg

Merkblatt zum Download PDF 45 KB

Hinweise zur Signatur

Merkblatt zum Download PDF 153 KB

Letzte Aktualisierung: 26.07.2023

Aktuelle Infos zum E-Rezept: