Gefangene aus Justizvollzugsanstalten
In der Regel werden die Gefangenen in den Justizvollzugsanstalten von Anstaltszahnärzten behandelt. Ist jedoch eine zahnärztliche Behandlung in Notfällen außerhalb der Dienstzeiten der Anstaltszahnärzte notwendig, müssen die Gefangenen in Vertragszahnarztpraxen behandelt werden. Die Abrechnung dieser Behandlung erfolgt direkt mit der Justizvollzugsanstalt anhand einer Rechnung. Die Leistungen werden nach vdek-Sätzen (Bema Punkte x vdek-Punktwerte) vergütet.