Zahnärztliche Heilmittelverordnung
Zum 01.01.2021 tritt die neue Heilmittel-Richtlinie in Kraft. Dies beinhaltet auch die Verwendung eines neuen Vordruckes, der bei der KZV angefordert werden kann.
Die wesentlichen inhaltlichen Änderungen gegenüber der bisherigen Heilmittelverordnung sind:
- Abschaffung der Regelfallsystematik (Erst- und Folgeverordnung und Verordnung außerhalb des Regelfalls)
- Wegfall des Genehmigungsverfahrens für Verordnungen außerhalb des Regelfalls
- Verordnungsdatum ist entscheidend, nicht ein "behandlungsfreies Intervall"
- Langfristiger Heilmittelbedarf
- Bessere Versorgung von Kindern und Jugendlichen
- Doppelbehandlungen
- Möglichkeit der alleinigen Verordnung der Elektrotherapie
- Schlucktherapie als eigenes Heilmittel
- Gleichzeitiges Verordnen mehrerer Heilmittel möglich im Heilmittelbereich Stimm-, Sprech,- und Schlucktherapie
- Behandlungsfrequenz kann flexibler angegeben werden
- Längere Frist für Beginn der Heilmitteltherapie
Letzte Aktualisierung: 27.09.2021