Kommentar
Zur Interpretation unklarer Richtlinien, Bestimmungen oder Formulierungen ziehen Kostenträger oftmals Abrechnungskommentare heran. Einige dieser Kommentare haben über die Jahre ihres Erscheinens zwischenzeitlich Allgemeingültigkeitscharakter erlangt.
Im Bereich der KZV Hamburg (wie auch in der KZV selber) wird häufig folgende Kommentierung in Anspruch genommen.
"Der Kommentar BEMA-Z Liebold/Raff/Wissing"
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