Röntgen - Umsetzung des DICOM-Standads
Der Austausch von Röntgenbildern, z.B. mit Nachbehandlern, Gutachtern oder den zahnärztlichen Stellen erweist sich als zunehmend schwieriger. Die zunehmende Verbreitung der Digitaltechnik mit unterschiedlichen Formaten führte zu Inkompatibilitäten. Deshalb beschloss der Länderausschuss Röntgenverordnung Ende 2014, dass ab dem 01.01.2020 für die Weitergabe von digitalen Röntgenbildern in der Zahnheilkunde ausschließlich das DICOM-Format zu verwenden ist.
Diese Vorgabe betrifft alle Betreiber von digitalen Röntgengeräten, ist aber auch für diejenigen von Interesse, die auf- oder umrüsten oder neue Geräte anschaffen wollen/müssen.
Die Zahnärztekammer Hamburg hatte per Mail vom 11.09.2019 den Artikel der Röntgenstelle der BZÄK in der ZM 13/2019 empfohlen, der alle relevanten Informationen enthält.
Zum Artikel "Umsetzung des DICOM-Standards in der Zahnheilkunde" in der ZM 13/2019 vom 11.09.2019