Antwort
Frühestens nach Erreichen der 125 Fortbildungspunkte, spätestens jedoch nach Ablauf des individuellen Fünfjahrszeitraumes kann der Nachweis in Form des von der KZV Hamburg herausgegebenen Meldebogens eingereicht werden.
Fortbildungszertifikate (auch nicht als Kopie) sind nicht mit dem Meldebogen einzureichen.