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Antwort

Jeder Vertragszahnarzt, ermächtigte Zahnarzt und jeder vom Zulassungsausschuss genehmigte Angestellte Zahnarzt muss nach fünfjähriger vertragszahnärztlicher Tätigkeit den Nachweis von mindestens 125 Fortbildungspunkten erbringen.

Die Pflicht zur fachlichen Fortbildung gilt nicht für Assistenten.