Antwort
Die KZV Hamburg erinnert ca. drei Monate vor Fristablauf des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes alle betroffenen Zahnärzte, die ihren Meldebogen noch nicht eingereicht haben, schriftlich an die Abgabe.
Die KZV Hamburg erinnert ca. drei Monate vor Fristablauf des jeweiligen Fünfjahreszeitraumes alle betroffenen Zahnärzte, die ihren Meldebogen noch nicht eingereicht haben, schriftlich an die Abgabe.